Taggeld

Unter Taggeld versteht man eine Aufwandsentschädigung zur Deckung von Ausgaben, die der Dienstnehmer in Folge eine Dienstreise zu tätigen hat. Sie ist eine von drei primären Beträgen, die bei einer Reisekostenabrechnung steuerlich abgesetzt werden können. Erfahren Sie hier, welche Ausgaben mit dem Taggeld abgedeckt, und wie sie steuerlich berücksichtigt werden.

Die Kosten einer Dienstreise sind steuerlich absetzbar

Die Reisekosten fallen unter den Überbegriff „Werbungskosten“. Wer im Auftrag seines Dienstgebers eine Dienstreise antritt, kann seine geleisteten Aufwände absetzen, falls diese nicht vom Dienstgeber in voller Höhe abgegolten werden.

Diese Kosten sind absetzbar:

  • Fahrtkosten (Kilometergeld, Bahn- oder Flugtickets, Taxirechnungen)
  • Nächtigungskosten
  • Taggeld (Diäten, Verpflegung)

HINWEIS: Wenn Sie wissen wollen, wie Reisekosten vom Arbeitgeber abgedeckt werden müssen, können Sie dies im Arbeitsrecht nachlesen. In den meisten Fällen befindet sich die Information zur Aufwandsentschädigung bei Dienstreise in den jeweiligen Kollektivverträgen.

Kilometergeld für privates Auto, Motor- und Fahrrad

Wer Kilometergeld abschreiben möchte, muss ein Fahrtenbuch führen. Pro gefahrenen Kilometer mit dem Auto erhält der Dienstnehmer 0,42 Euro. Fährt der Dienstnehmer mit dem Motorrad, werden lediglich 0,24 Euro pro Kilometer vom Finanzamt zurückerstattet. Die maximal absetzbare Kilometeranzahl beträgt 30.000 Kilometer. Sie können also jährlich maximal 12.600 Euro als Kilometergeld steuerlich geltend machen. Wer seine Dienstreise mit dem Fahrrad bewältigt, kann maximal 1.500 Kilometer, also jährlich maximal 570 Euro absetzen.

  • PKW: 0,42 EUR / km (+0,05 EUR / km pro mitbeförderte Person)
  • Motorrad: 0,24 EUR / km
  • Fahrrad: 0,38 EUR / km

Laut Arbeiterkammer sind mit dem Kilometergeld (1) folgende Kosten abgegolten:

  • Absetzung für Abnutzung (AfA)
  • Mautgebühren
  • Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerclubs
  • Parkgebühren
  • Service- und Reparatur
  • Steuern
  • Treibstoff
  • Vignette
  • Zusatzausrüstung

Das Fahrtenbuch muss folgende Punkte enthalten:

  • Abfahrtszeit
  • Ankunftszeit
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer
  • Ausgangspunkt der Reise
  • Benutztes KFZ
  • Datum
  • Reiseweg
  • Reisezweck
  • Unterschrift
  • Zielpunkt der Reise

HINWEIS: Wer nur selten eine Dienstreise antritt, muss nicht zwingend ein Fahrtenbuch führen, sondern lediglich die einmalig getätigte Reise mit Belegen dokumentieren.

Taggeld im Inland

Mit dem Taggeld werden in erster Linie Diäten abgegolten. Derzeit beträgt das Taggeld maximal 2,20 Euro pro begonnener Stunde. Bezahlt werden maximal 12 Stunden. Das sind also maximal 26,40 Euro pro Tag, welche die Steuer vermindern können. Sobald Sie eine Diät (Mittagessen oder Abendessen) kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, müssen Sie an diesem Tag einen Betrag von 13,20 Euro vom Taggeld abziehen. Sollten Sie also täglich ein Mittag- und ein Abendessen kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, haben sie den steuermindernden Betrag von 26,40 Euro bereits verwirkt.

Taggeld erst ab +25 km und +3 h

Falls Sie eine Dienstreise antreten, bei der Sie weniger als 25 Kilometer Entfernung zurücklegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Auszahlung von Taggeld. Diese wird ab dem 26. Kilometer schlagend. Ebenfalls kein Taggeld gibt es für Dienstreisen, die weniger als 3 Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Kein Taggeld für wöchentlich wiederholende Dienstreisen

Treten Sie 1 x wöchentlich dieselbe Dienstreise an, kommen Sie dafür nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung. Das gilt auch für Dienstreisen, die mehrere Tage in Anspruch nehmen. Steuerlich absetzbar sind nämlich lediglich 5 aufeinanderfolgende Tage am selben Arbeitsort. Um für die Dienstreise an demselben Ort nach Tag 5 wieder in den Genuss einer Steuerverminderung zu kommen, muss zwischen Tag 5 und Tag 6 eine Zeitspanne von mindestens 6 Monate liegen. Für unregelmäßige Dienstreisen an denselben Ort kann für maximal 15 Tage im Jahr Taggeld bezogen werden.

HINWEIS: Wird ein gleichbleibendes, Ihnen zugewiesenes Gebiet bereist, gilt das gesamte Gebiet als „Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit“. In diesem Fall können keine Reisekosten abgesetzt werden.

Tatsächliche Kosten der Nächtigung sind absetzbar

Die tatsächlichen Nächtigungskosten inklusive Frühstück sind steuerlich absetzbar. Dienstnehmer können sich optional auch für die Nächtigungspauschale von 15 Euro entscheiden. Eine Nächtigung muss vom Dienstnehmer mit der Angabe des Unterkunftgebers nachgewiesen werden.

Taggeld im Ausland

Die Höhe des Taggeldes im Ausland wird mit dem Höchstsatz der Auslandsreisesätze für Bundesbedienstete abgegolten. Die maximalen Tag- und Nächtigungsgeldsätze aus steuerlicher Sicht können auf der Seite der Arbeiterkammer (1) nachgeschlagen werden. Wird sowohl Mittag- als auch Abendessen zur Verfügung gestellt, verringert das die Höhe des Taggeldes. Es kann in diesem Fall nur noch der um 2/3 verminderter Satz geltend gemacht werden. Sprich, das Taggeld kann nur noch ein Drittel des in der Tabelle angegebenen Satzes betragen. Wird lediglich eine Diät pro Tag, also nur das Mittag- oder nur das Abendessen, zur Verfügung gestellt, kann der gesamte Tagessatz geltend gemacht werden.

 Entweder tatsächliche Nächtigungskosten oder Pauschale absetzbar

Bei den Nächtigungskosten im Ausland entscheidet sich der Dienstnehmer zwischen den tatsächlichen Nächtigungskosten inklusive Frühstück oder der in der Liste beim jeweiligen Land angegebene pauschale Nächtigungssatz.

Es ist von Vorteil, sich neben den Informationen zur steuerlichen Begünstigung der Reisekosten auch die arbeitsrechtlichen Grundlagen zur Abgeltung von Dienstreisen zu Gemüte zu führen, um besser abschätzen zu können, mit welchem Modell Sie in Ihrem individuellen Fall günstiger aussteigen.

 https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Dienstreise.html

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