Kredit von der Steuer absetzen

Wer seinen Kredit vor dem 1.1.2016 abgeschlossen hat, kann diesen über die sogenannten Sonderausgaben steuerlich geltend machen. In diesem Beitrag klären wir, was dabei beachtet werden muss.

Persönliche Situation muss berücksichtigt werden

Wie immer bei steuerlichen Angelegenheiten, spielt die persönliche Situation eine entscheidende Rolle. Prinzipiell lässt sich ein Wohnraum-Kredit, dessen zugrunde liegender Kaufvertrag vor 2016 erstellt wurde, immer von der Steuer absetzen, die exakte Höhe variiert aber nach dem Stand der Person. Verrechnet wird der Steuerausgleich mit der jährlichen Einkommenssteuer, die das gesamte Jahr über (zu Teilen) im Voraus an das Finanzamt gezahlt wird. Dieses Geld ist für das zuständige Finanzamt aber selbstredend kein Geschenk, genauso wenig wie der Steuerausgleich des Darlehens und das Geld, was dadurch von der zu zahlenden Einkommenssteuer reduziert wird. Vielmehr erhalten Selbständige und Arbeitnehmer gleichermaßen Gelegenheit, die eigene Last der Einkommenssteuer (den Geldbetrag) zu mindern. Im Idealfall erstattet das Finanzamt dann einen Teil der im Vorfeld gezahlten Summe zurück oder es muss ein geringerer Betrag nachgezahlt werden.

kredit steuer absetzen
Kredite können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Die Kosten für die Rückzahlung des Kredits, auch seine Zinsen, werden innerhalb der Steuererklärung in der Rubrik „Sonderausgaben“ geltend gemacht. Die „Sonderausgaben“ zählen, wie der Name schon verspricht, als Ausgaben beziehungsweise Kosten und mindern damit den erwirtschafteten „Gewinn“ über das Jahr, welcher steuerlich geltend gemacht werden muss. Die errechnete Einkommenssteuer verringert sich also, umso mehr Ausgaben aufgeführt werden können und umso mehr diese die erwirtschafteten Einkünfte reduzieren. Leider ist zu beachten, dass sich nicht pauschal jeder Kredit von der Steuer absetzen lässt. Ganz im Gegenteil: in der Praxis ist die Auswahl an verfügbaren Krediten eher gering gestaffelt.

Nur Kredite absetzen die für Wohnraum und Sanierung gelten

Kredite zur Finanzierung eines neuen Fahrzeugs bei Privatpersonen, klassische Konsum-Kredite oder schlicht Finanzierungen, um dringliche Rechnungen begleichen zu können, fallen nicht unter die Rubrik „Sonderausgaben“ und können folglich gar nicht steuerlich geltend gemacht werden. Was hingegen möglich ist, ist die Finanzierung von Wohnraum und Sanierung in der Einkommenssteuer zu erwähnen und die Finanzierungskosten somit indirekt zu reduzieren. Die Staffelung hängt vom persönlichen Stand ab:

  • Einzelne können Kredite von der Steuer absetzen bis zu 2.920 Euro 
  • Alleinerziehende haben eine Höchstgrenze von 5.840 Euro
  • wer für mindestens 3 Kinder sorgen muss, darf 7.300 Euro als Höchstgrenze nutzen

Die zusammengefassten Sonderausgaben, unter denen auch der Kredit fällt, lassen sich zu einem Viertel (25 Prozent) von der Steuer absetzen. Die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 Euro muss davon abgezogen werden, da sie bereits bei der Lohnverrechnung erfasst wird. In der Praxis reduzieren Sonderausgaben die Steuer daher nur dann, wenn sie höher als 240 Euro ausfallen. Erneut ist hier zu berücksichtigen: die gesamte Regelung gilt nur für Kredite und Darlehen, die zu Gunsten des Wohnraums oder für eine Sanierung aufgenommen werden. Konsumkredite und Co lassen sich nicht steuerlich absetzen.

Steuer Sonderregelungen für die Rubrik Sonderausgaben berücksichtigen

haus finanzierung geltend machen
Eine Finanzierung für ein Haus lässt sich geltend machen.

Sonderausgaben fallen nicht für alle Personen gleichermaßen an. Eine Unterscheidung findet hier nach Einkommen statt. Solang die jährlichen Einkünfte die Grenze von 36.400 Euro nicht übersteigen, können die Sonderkosten vollständig entsprechend der oben erwähnten Vorgehensweise abgesetzt werden. Wer hingegen die Einkunftsgrenze von 60.000 Euro überschreitet, also mehr als diesen Betrag verdient, hat gar kein Recht mehr auf eine Abfuhr von Sonderkosten. Alles zwischen den 36.400 Euro und den 60.000 Euro unterliegt einer individuellen Einschleifregelung.

In der Praxis heißt das also, dass Personen mit Einkünften über 60.000 Euro p.a. Kredite pauschal gar nicht absetzen können – zumindest nicht in einem privaten Rahmen. Alles zwischen den zwei genannten Beträgen lässt sich nur vermindert über die Einschleifregelung absetzen. Eine vollständige Absetzbarkeit von Kreditkosten genießen also Personen mit Einkünften unter 36.400 Euro p.a. Diese unterliegen aber weiterhin der Begrenzung auf Darlehen, die zur Schaffung, Vergrößerung oder Sanierung von Wohnraum und Wohnfläche dienen.

Möglichkeiten der außergewöhnlichen Belastung

Selten und meist nur im Einzelfall lassen sich Kredite von der Steuer absetzen, wenn sie eine außergewöhnliche Belastung als Ursache besitzen. Wenn beispielsweise eine Krankheit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt und im Zuge dessen eine Kur ansteht, die über den Kredit (teilweise) finanziert wird, lässt sich ein Teil davon eventuell absetzen. Eine verlässliche Aussage kann aber nur der Steuerberater je nach Einzelfall treffen.

Auch unter dem Gesichtspunkt dieser Einzelfälle lassen sich Kredite nur sehr eingeschränkt steuerlich absetzen. Steuerausgleiche für Wohnraum sind bis zur Höchstgrenze der Einkünfte zumindest möglich und sollten genutzt werden.

Fazit:

Kurz gesagt sollte sich jeder, der einen Kredit zur Wohnraumschaffung nutzt, diesen von der Steuer absetzen. Dies geschieht im Rahmen des jährlichen Steuerausgleichs. Dabei sind allerdings Einkommensgrenzen bei der Berechnung der tatsächlich anerkannten Summe zu beachten.

Mehr Infos:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/Sonderausgaben/sonderausgaben-im-einzelnen.html

Verfasst von: