Autounfall – was tun? Erste Maßnahmen

Maßnahmenkatalog für das Handschuhfach: Dieser Artikel informiert über die Maßnahmen, die bei einem Autounfall ergriffen werden müssen.

1. Unfallstelle sichern

  • Warnblinkanlage betätigen
  • Warnweste anlegen
  • Pannendreieck aufstellen

Die ersten Maßnahmen, die nach einem Autounfall ergriffen werden müssen, sind die Betätigung der Warnblinkanlage, das Anlegen der Warnweste und das Aufstellen des Pannendreiecks.

Das Pannendreieck ist auf der Autobahn 250 Meter, auf der Landstraße 150 Meter, und in der Stadt 50 Meter vor der Unfallstelle aufzustellen.
Daran sollte man schon im Vorhinein denken:
Das Bereitlegen von Warnweste und Pannendreieck sowie das regelmäßige Bestücken des Erste-Hilfe-Koffers sind Pflicht.

2. Bei Personenschaden: Alarmieren und Erste Hilfe leisten

  • Notrufnummern Österreich:
    Rettung: 144
    Polizei: 133
    Feuerwehr: 122
  • Euronotruf: 
112
  • Erste Hilfe leisten
  • Passanten zu Hilfe holen
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Handelt es sich um einen Verkehrsunfall mit Personenschaden muss neben der Polizei auch die Rettung verständigt werden. Soll es schnell gehen, lohnt es sich, anstatt der einzelnen österreichischen Notrufnummern den Euronotruf zu wählen. Die Leitstelle des Euronotrufs übernimmt die Verständigung von Feuerwehr, Rettung und Polizei.

Gleich anschließend an die Alarmierung beginnt man mit den Erste-Hilfe-Maßnahmen. Bei mehreren Verletzten können Passanten direkt angesprochen und um Hilfe gebeten werden.

Lenker und Unfallbeteiligte sind verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten oder Hilfe herbeizuholen. Unterbleibt die Hilfeleistung, kann dies zu einer Strafanzeige nach § 94 StGB – Imstichlassen eines Verletzten, führen. Schlimmstenfalls droht sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung oder Fahrlässiger Tötung. Auch Zeugen sind verpflichtet, die ihnen zumutbare Hilfe zu leisten.

Daran sollte man schon im Vorhinein denken:

Mit den heutigen zeit- und ortsungebundenen Erste-Hilfe-Kursen kann wirklich jeder seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen – ganz einfach von zu Hause aus. Das Rote Kreuz bietet hierzu geprüfte Online-Erste-Hilfe-Kurse an.

Für alle, die im Notfall die Maßnahmen zur richtigen Erstversorgung schnell zur Hand haben möchten, gibt es die Erste-Hilfe-Karte des Österreichischen Verkehrsministeriums. Am besten im Handschuhfach verstauen, damit man sie im Notfall schnell zur Hand hat!

3. Bei Sachschaden: Unfalldaten aufnehmen

  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Handelt es sich um einen Verkehrsunfall mit Sachschaden muss die Polizei nicht gerufen werden. Wichtig ist lediglich der Austausch der Daten aller Unfallbeteiligten und die Dokumentation des Unfallhergangs.

Daran sollte man im Vorhinein denken:

Gut vorbereitet ist, wer für solche Fälle einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach verstaut hat. Dieses Dokument erleichtert die Aufarbeitung durch die Polizei und die Versicherungen.
Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei jedem Kfz-Versicherer, steht aber ebenso auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zum Download bereit).

Will man den Unfall dennoch lieber gemeinsam mit der Polizei aufnehmen, wird für den, der die Polizei zu Hilfe gerufen hat, eine Blaulichtsteuer fällig, die bei Verschulden des Unfallgegners von dessen Haftpflichtversicherung mit übernommen wird.

Wenn man keinen Unfallbericht zur Hand hat:

Wer sein Kraftfahrzeug nicht rechtzeitig mit einem Unfallbericht ausgestattet hat, behilft sich mit der Notlösung; die Daten des Unfallgegners werden auf einem Spickzettel oder im Smartphone vermerkt.

Die wichtigsten Daten sind folgende:

  • Namen und Adressen aller Unfallbeteiligten
  • Namen und Adressen aller Zeugen
  • Namen und Polizzen Nummern der Haftpflichtversicherungen

Sollte der Unfallgegner keine Versicherungsdaten nennen können, besteht die Möglichkeit, seine Daten über den Versicherungsverband Österreich (01711/560) ausfindig zu machen.

Auch in diesem Fall wird der Unfallhergang noch direkt am Unfallort schriftlich festgehalten.

Daran sollte man schon im Vorhinein denken:

Vorausschauende Autofahrer legen sich eine internationale Versicherungskarte ins Handschuhfach. Dieses Dokument gilt als Nachweis des Versicherungsschutzes und enthält alle Informationen, die bei einem Unfall benötigt werden. Die internationale Versicherungskarte gilt auch bei Unfällen im Ausland.

4. Unfall melden

  • Haftpflichtversicherungen aller Unfallbeteiligten
  • Kfz-Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Pannenschutz (Abschleppen, Übernachtungsmöglichkeit, …)
  • bei Arbeitsunfall AUVA

Es ist ratsam, einen Unfall noch am selben Tag telefonisch zu melden. Je nach Verschulden ist dies die eigene Haftpflichtversicherung oder die des Unfallgegners. Auf Nummer sicher geht, wer den Unfall auch ohne Verschulden seiner Versicherung meldet. So kann diese schneller reagieren, wenn der Unfallgegner unberechtigte Ansprüche stellt.

Ist die Schuldfrage strittig, kann der Unfall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. In solch einem Fall hilft die Kfz-Rechtsschutz-Versicherung weiter. Sie übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt, der offene Fragen zum Unfallhergang abklärt und dabei hilft, die Rechte seines Mandanten durchzusetzen.

Im Falle eines Arbeitsunfalles muss auch die AUVA über den Unfall in Kenntnis gesetzt werden.

Daran sollte man schon im Vorhinein denken:

Welche Versicherung ist für Ihr Auto sinnvoll? Die GRAWE bietet auf ihrer Website eine Auflistung aller gängigen Kfz-Versicherungen.

Jeder Autounfall ist ein einschneidendes Erlebnis. Eine gute Vorbereitung beeinflusst, welche Auswirkungen dieser auf das Leben jedes Beteiligten hat. Ein regelmäßig aufgefrischter Erste-Hilfe-Kurs festigt die eigenen Fähigkeiten. Das Bestücken des Erste-Hilfe-Koffers sorgt dafür, dass das notwendige Material zur Erstversorgung bereitsteht. Ist man dann auch noch gut abgesichert, hat man die besten Voraussetzungen geschaffen, um die Auswirkungen eines Autounfalls gut abfangen zu können.

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