Essensgutscheine und andere steuerfreie Leistungen für Arbeitnehmer

Für viele österreichische Unternehmen sind steuerfreie Essensgutscheine für Arbeitnehmer heute nahezu selbstverständlich. Sie sind ein beliebtes Mittel, um die Motivation der Mitarbeiter zu fördern. Zudem gibt es weitere steuerfreie Benefits, mit denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter unterstützen können. Dazu zählen auch Mitarbeiterrabatte, Zuschüsse für die Kinderbetreuung oder das Jobticket.

Was ist unter einem Essensgutschein zu verstehen?

Eine ausgewogene Ernährung ist für Berufstätige sehr wichtig. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit Essensmarken unterstützen. Mit der Förderung erhalten diese günstigere oder kostenfreie Mahlzeiten. Neben den klassischen Papiermarken setzen viele Unternehmen inzwischen auf moderne digitale Lösungen per App.

Wie können Arbeitgeber Essensmarken an ihre Mitarbeiter ausgeben?

Unternehmen können Essensmarken direkt an ihre Mitarbeiter ausgeben. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

Pro Mitarbeiter und Arbeitstag kann ein Unternehmen bis zu 8,00 Euro aufwenden. Die Essensmarken gelten nur für fertig zubereitete Mahlzeiten, die die Arbeitnehmer in einer Gaststätte oder am Arbeitsplatz konsumieren, oder als Takeout mit nach Hause mitgenommen werden, wie etwa bei Fast-Food-Ketten. Diese Regelung gilt nun seit der Pandemie, ob sie so beibehalten wird, muss sich noch zeigen. Mit den Essensmarken in dieser Form können keine Lebensmittel in einem Supermarkt eingekauft werden.

Die zweite Möglichkeit bezieht sich auf Lebensmittel zum Mitnehmen. Der Arbeitgeber kann dazu 2,00 Euro für Lebensmittel erstatten, die der Mitarbeiter nicht direkt konsumieren kann. Dies gilt beispielsweise für Mahlzeiten aus Lebensmittelgeschäften oder Produkte von Bäckereien und Konditoreien.

Mitarbeiter in der Kurzarbeit sowie im Home-Office können ebenfalls Essenszuschüsse in voller Höhe erhalten. Während die Mitarbeiter von vergünstigen Speisen profitieren, können die Arbeitgeber die Essenszuschüsse vollständig steuerfrei umsetzen, sofern alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Steuerfrei bedeutet, dass keine Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbeiträge sowie Lohnnebenkosten anfallen.

Hinweis: Gibt ein Unternehmen Essensmarken an einen Angestellten aus, der sich auf Dienstreise befindet, werden diese Essensgutscheine wie Taggeld behandelt.
Salatbuffet
Für Berufstätige ist eine gesunde Ernährung sehr wichtig. (bigstock, Stockfoto-ID: 2360212 Copyright: Chris Marion)

Welche Vorteile bieten digitale Essensmarken?

Während Essensmarken vormals nur aus Papier bestanden, werden heute vielfach digitale Essensmarken eingesetzt. Dabei werden keine Essensgutscheine im eigentlichen Sinne ausgegeben. Vielmehr gibt es eine digitale Guthabenkarte oder eine Möglichkeit zur Direktzahlung, mit der das Essen vorab bezahlt werden kann. Alternativ bezahlen die Mitarbeiter ihre Mahlzeiten zunächst selbst und bekommen anschließend den entsprechenden Zuschuss. Die Abrechnung erfolgt meist über einen Dienstleister.

Dies bietet beiden Seiten eine hohe Flexibilität. Ein weiterer Vorteil von digitalen Essensmarken besteht darin, dass sie sich auch im Home-Office einsetzen lassen. Überdies kann ein solcher Zuschuss zum Mittagessen verwendet werden, wenn sich der Mitarbeiter in Kurzarbeit befindet.

Aus Sicht des Unternehmens ist der wichtigste Vorteil die damit verbundene Motivation der Angestellten. Mitarbeiter, die sich von ihren Arbeitgebern gut versorgt fühlen, geben gern Ihr Bestes. Gleichzeitig wird die Mitarbeiterbindung gestärkt.

steuerfreie Essensgutscheine
Steuerfreie Essensgutscheine werden von Unternehmen ausgegeben, um die eigenen Mitarbeiter
zu motivieren. (Stockfoto-ID: 380662180 Copyright: ronstik)

Welche steuerfreien Leistungen für Mitarbeiter in Österreich gibt es außerdem?

Neben den Essensmarken gibt es weitere steuerfreie Benefits, die sich auf den Arbeitsweg, die Kinderbetreuung und die Gesundheit, aber auch auf andere Bereiche beziehen.

Jobticket

In Österreich können Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Jobticket anstelle einer Pendlerpauschale steuerfrei ausgeben. Für die Steuerfreiheit des Tickets gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Jobticket bezieht sich ausschließlich auf den Arbeitsweg.
  • Es handelt sich nicht um eine Gehaltsumwandlung.
  • Das Unternehmen zahlt die Kosten unmittelbar an das Verkehrsunternehmen.

Die Kosten, die für den täglichen Arbeitsweg anfallen, können teilweise oder vollständig übernommen werden.

Elektrofahrzeug zur privaten Nutzung

Stellt ein Unternehmen einem Mitarbeiter ein firmeneigenes Elektrofahrzeug (mit einem CO2-Ausstoß von null Prozent) auch für private Fahrten bereit, werden diesem dafür ebenfalls Steuererleichterungen gewährt.

Kinderbetreuung

Arbeitgeber können die Kinderbetreuung mit einem Betrag von bis zu 1.000 Euro pro Kind und Jahr bezuschussen. Dies gilt bis zu dessen zehntem Lebensjahr und schließt sowohl öffentliche als auch private Kindertagesstätten ein. Das Geld wird unmittelbar an die Kinderbetreuungseinrichtung oder die Betreuungsperson ausgezahlt. Eine andere Möglichkeit besteht in der Ausgabe eines Kinderbetreuungsgutscheins, der sich bei einer anerkannten Betreuungseinrichtung einlösen lässt.

Gesundheit und Sport

Auf unternehmenseigene Einrichtungen oder solche, die vom Unternehmen angemietet werden – zum Beispiel Fitnesscenter oder Sportanlagen –, werden keine Steuern erhoben. Dagegen sind Zuwendungen für Mitgliedsbeiträge in entsprechenden Vereinen abgabepflichtig. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Beitrag im Sportverein mit einem Geschenkgutschein vom Arbeitgeber bezahlt, den er im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerbefreiung erhalten hat.

Zukunftsabsicherung der Mitarbeiter

Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen sollen Arbeitnehmer vor Risiken schützen. Die Risikoabsicherung können Unternehmen mit einem Betrag von 300 Euro pro Jahr bezuschussen. Voraussetzung ist, dass sie allen Mitarbeitern beziehungsweise einer bestimmten Gruppe von Mitarbeitern angeboten wird.

Sachzuwendungen und Geschenke

Sachzuwendungen und Geschenke sind pro Jahr und Mitarbeiter im Wert von bis zu 186 Euro steuerfrei, wenn es sich um Präsente handelt, die nicht in Bargeld abgelöst werden können, wie zum Beispiel Gutscheine. Des Weiteren hängt die Steuerfreiheit vom Anlass ab. Abgabefrei sind Präsente zum Firmen- oder Dienstjubiläum, zur alljährlichen Unternehmensfeier sowie zu Weihnachten. Geburtstagsgeschenke oder Belohnungen, die Arbeitnehmer für herausragende Arbeit erhalten, sind hingegen abgabepflichtig.

Rabatte für Mitarbeiter

Unternehmen können ihren Mitarbeitern einen Rabatt von bis zu 20 Prozent auf den Kauf eigener Dienstleistungen und Produkte steuerfrei anbieten. Grundsätzlich ist ein Freibetrag von 1.000 Euro von der Steuer befreit. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Rabatt damit höher als 20 Prozent ist.

Betriebsfeiern und -ausflüge

Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Betriebsfeiern oder Betriebsausflüge sind für Firmen je Mitarbeiter bis zu einer Summe von 365 Euro pro Jahr abgabenfrei.

Fazit: Motiviertes Personal durch steuerfreie Benefits

Der Erfolg eines Unternehmens hängt stets von der Leistung und Motivation der Mitarbeiter ab. Wichtig ist zunächst der jährliche Urlaub, der der Erholung dient. Arbeitnehmer haben in Österreich pro Jahr Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. Wenn ein Unternehmen kompetente Arbeitnehmer finden und halten möchte, kann es darüber hinaus in verschiedenen Bereichen steuerfreie Zuschüsse gewähren. Besonders beliebt sind Essensmarken. Daneben gibt es viele weitere Leistungen, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter finanziell unterstützen und sich selbst als Arbeitgeber attraktiv machen können.

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