Pausenregelung

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss eine Ruhepause von zumindest einer halben Stunde eingehalten werden.
  • Die Ruhepause gilt nicht als Arbeitszeit.
  • Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Kürzung der Pause ist nicht gültig und kann für den Arbeitgeber sogar in einer Geldstrafe enden.

Regelung von Ruhepausen für Arbeitnehmer in Österreich

Ein erholter, ausgeruhter Arbeitnehmer ist die Voraussetzung dafür, dass dieser seine Arbeitskraft sinnvoll zur Verfügung stellen kann. Aus diesem Grund bestehen in Österreich gesetzliche Regelungen, welche Ruhepausen von Arbeitnehmern definieren.

Teilung der Ruhepausen

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Im § 11 des Arbeitszeitgesetztes steht geschrieben, dass bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Ruhepause von zumindest einer halben Stunde eingehalten werden muss.

Verkürzung der Ruhepausen

Unter bestimmten Umständen ist auch eine Verkürzung der Ruhepause zulässig. Dabei kann die Pause auf zumindest 15 Minuten verkürzt werden, sofern eine solche Verkürzung im Interesse der Arbeitnehmer liegt oder aber aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Eine Verkürzung kann bei Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung gültig definiert werden. Sollte es keinen Betriebsrat geben, kann sie nur durch das Arbeitsinspektorat zulässig festgelegt werden.

Einzelvertragliche Vereinbarungen direkt mit den Arbeitnehmern sind jedoch für die Verkürzung von Ruhepausen nicht geeignet und unwirksam. Sollten solche Vereinbarungen bestehen, kann dies Geldstrafen für den Arbeitgeber zur Folge haben.

Wird die Pause bezahlt? Ist die Pause Arbeitszeit?

Die Ruhepause gilt nicht als Arbeitszeit. Aus diesem Grund wird die Pause auch nicht bezahlt. Der Arbeitnehmer muss in der Zeit der Ruhepause allerdings keine Arbeit leisten. Er muss sich während der Pausenzeit auch nicht für die Arbeit bereithalten und kann frei über die Pausenzeit verfügen.

Neben den normalen Ruhepausen gibt es jedoch auch Sonderformen von Pausen, für die es zum Teil eigene Regelungen gibt. So gelten Kurzpausen nach Abs. 3 und 4 Arbeitszeitgesetz § 11 derzeit als Arbeitszeit. Diese werden somit abgegolten.

Wie lange muss ich Pause machen?

Arbeitnehmer mit einer Tagesarbeitszeit von über 6 Stunden müssen eine Pause von zumindest 30 Minuten halten. In manchen Fällen kann es auch zu einer Aufteilung der Pausenzeit in mehrere kürzere Pausen kommen, wobei jedoch auch hier eine Pausenzeit von zumindest 10 Minuten gilt (siehe oben: „Teilung der Ruhepausen“).

Für etwaige Verkürzungen gelten ebenfalls gesetzliche Regelungen (siehe oben: „Verkürzung der Ruhepausen“). Einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind zur Verkürzung von Pausenzeiten nicht geeignet.

Wie lange ist die Pause bei 6 h Arbeitszeit?

Bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden gilt im Normalfall die reguläre Pausenzeit von einer halben Stunde. Es kann unter Umständen auch zu einer Aufteilung der Pausenzeit in mehrere Segmente kommen (siehe oben: „Teilung der Ruhepausen“).

Bei einer Tagesarbeitszeit von weniger als 6 Stunden gibt es zur Zeit keine Verpflichtung zu bestimmten Pausenzeiten.

Wie lange Pause bei 10 h Arbeitszeit?

Auch in diesem Fall gilt grundsätzlich die normale Pausenzeit von einer halben Stunde, da die Arbeitszeit länger als 6 Stunden ist. Eine mögliche Aufteilung der Pausenzeit ist oben im  Absatz „Teilung der Ruhepausen“ beschrieben. Tätigkeiten, die einen ununterbrochenen Fortgang erfordern, sowie für Nachtschwerarbeit, gibt es eigene gesetzliche Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz. Für Ersteres müssen laut Gesetz „Kurzpausen von angemessener Dauer“ gewährt werden. Im zweiten Fall ist zumindest eine einzelne Kurzpause von 10 Minuten zu halten.

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