Urlaubsgeld

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubsbeihilfe, Urlaubszuschuss oder 14. Monatsgehalt genannt.
  • Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgeld, dessen Höhe und die Fälligkeit sind im Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag geregelt.
  • Wird kein Kollektivvertrag angewendet und ist im Arbeitsvertrag auch kein Urlaubsgeld vereinbart, hat man keinen Anspruch auf Urlaubsgeld!

70 Prozent der Österreicher planten im Jahr 2019 einen Sommerurlaub – das sind so viele wie nie zuvor. Österreich zählt laut Urlaubsbarometer der Europ Assistance daher zu den reisefreudigsten Ländern der EU. Dabei greifen Österreicher anscheinend auch gern einmal tief in die Urlaubskasse.

Was geben Österreicher für ihren Urlaub aus?

Laut einer repräsentativen Studie zur Reiseplanung 2019 der Generali, bei der österreichweit 1.000 Personen befragt wurden, liegt das durchschnittliche österreichische Urlaubsbudget bei 2.627 Euro.

Dieses hohe Budget wird nur von den Schweizern getoppt, diese geben im Schnitt 2.856 Euro für den Urlaub aus. Im Laufe der Studie wurden übrigens 12.000 Personen aus zehn europäischen Ländern sowie Brasilien und Amerika befragt.

Besim Akinci, der Geschäftsführer von Europ Assistance Österreich und Schweiz, sieht den Anstieg der Ausgaben im Zusammenhang mit der boomenden Wirtschaft und gesunkenen Arbeitslosigkeit.

Wo geht’s im Urlaub hin?

Unangefochten an der Spitze der Urlaubswunschliste liegt bei den Österreichern das Meer mit 67 Prozent. 19 Prozent der Österreicher entscheiden sich für einen Städteurlaub.
Bei der Frage, welche Orte oder Monumente sie zumindest einmal in ihrem Leben besichtigen möchten, gaben 19 Prozent den Eiffelturm an, gefolgt von den Pyramiden von Gizeh mit 12 Prozent.

Gerade in der Urlaubszeit ist eine kleine Aufbesserung der Haushaltskasse wohl jedem recht, um sich die verdiente Auszeit, egal ob Meer oder Stadt, angenehm gestalten zu können. Im Folgendem werden wir uns daher genauer mit dem Urlaubsgeld beschäftigen und erklären, worum es sich dabei handelt, wer es erhält und unter welchen Voraussetzungen.

Was ist das Urlaubsgeld?

Das Urlaubsgeld wird in Österreich neben dem regulären Gehalt oder Lohn ausgezahlt. Es handelt sich dabei um Sonderzahlungen, die der Arbeitnehmer in der Regel ein-bis zweimal im Jahr vom Arbeitgeber erhält. Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubsbeihilfe, Urlaubszuschuss oder 14. Monatsgehalt genannt (Das Weihnachtsgeld wird als 13. Monatsgehalt bezeichnet).

Urlaubsgeld
Quelle: bigstockphoto.com – Stockfoto-ID: 262103344, Copyright: Iryna Imago

Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung gibt es nicht, auch wenn es sich in der österreichischen Arbeitswelt um einen “festen” Bestandteil handelt. Grundsätzlich ist das Urlaubsgeld eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers.
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgeld, dessen Höhe und die Fälligkeit sind im Kollektiv- oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. Eine Auflistung der Kollektivverträge in Österreich findet man hier.

Wird kein Kollektivvertrag angewendet und ist im Arbeitsvertrag auch kein Urlaubsgeld vereinbart, hat man keinen Anspruch auf Urlaubsgeld!

Es sollte daher bereits beim Bewerbungsgespräch oder spätestens bei der Verhandlung der Konditionen des Arbeitsvertrages auf die Sonderzahlungen in Form von Urlaubs- und auch Weihnachtsgeld eingegangen werden.

Ist im Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld vereinbart, darf dieses vom Arbeitgeber nur durch das Schreiben eines Widerrufs gestrichen werden. Dieser Widerruf ist jedoch nur rechtswirksam, wenn konkrete Gründe vorliegen (beispielsweise wenn ein Umsatz unter einen bestimmten Prozentsatz sinkt)

Wann erhält der Arbeitnehmer das Urlaubsgeld?

Wann der Arbeitgeber die Sonderzahlung auszahlen muss, ist ebenfalls vertraglich festgelegt. Meist wird dieser Termin in die Sommermonate bzw. deren Anfang gelegt, da das Geld meist dann gebraucht wird. Die Zahlung erfolgt also üblicherweise in der Feriensaison im Juni oder Juli, bis zum August.

Unternehmen bieten in dieser Hinsicht oft die Möglichkeit, sich zwischen zwei möglichen Auszahlungsterminen zu unterscheiden. Dadurch kann auch das Unternehmen finanziell entlastet werden und der Arbeitnehmer kann die Auszahlung an seine Urlaubsgewohnheiten anpassen. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich jedoch nicht den Anspruch, sich den Zeitpunkt der Auszahlung selbst auszusuchen. Etwaige Wünsche können dem Arbeitgeber nur vorgelegt werden, dieser kann darauf eingehen – muss aber nicht.

Wann erhält man das Urlaubsgeld, wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat?

Ein Urlaubsgeld in voller Höhe erhält man nur, wenn man auch das gesamte Jahr im Unternehmen angestellt war.
Ist man zum Beispiel erst im März in das Unternehmen eingestiegen, und wird das Urlaubsgeld im Juni ausbezahlt, so erhält man einen prozentualen Anteil der Sonderzahlung, gemessen an der Anzahl der Monate, die man in der Arbeit tätig ist.

Urlaubsgeld im Falle einer Kündigung

Im Falle einer Kündigung ist die Höhe des Urlaubsgeldes ebenfalls abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen. Das gleiche gilt auch für das Weihnachtsgeld. In den meisten Fällen wird das Urlaubsgeld anteilig prozentual bis zum Monat des Firmenausstiegs ausgezahlt.

Gelegentlich kommt es vor, dass der Arbeitnehmer im Kündigungsfall den ganzen Betrag oder einen Teil davon zurückzahlen muss. Das muss jedoch im Vertrag festgelegt sein. Es ist daher enorm wichtig, den Arbeits- und Kollektivvertrag gründlich durchzulesen, bevor man etwas unterzeichnet.

Höhe des Urlaubsgeldes

Die Höhe des Urlaubsgeldes kann der Arbeitnehmer im Kollektivvertrag bzw. seinem Arbeitsvertrag nachlesen. Die entsprechenden Angaben findet man meist unter dem Punkt “Sonderzahlungen”. Hier findet man ebenfalls Informationen zum Weihnachtsgeld.

Der Betrag der Sonderzahlung orientiert sich normalerweise am üblichen Monatsgehalt des Arbeitnehmers und beträgt daher üblicherweise ein Bruttomonatsgehalt. Das Urlaubsgeld wird aus diesem Grund auch als 14. Monatsgehalt bezeichnet. Eine höhere Sonderzahlung ist nicht üblich, sie kann jedoch niedriger ausfallen.

Ein häufiger Konfliktpunkt entsteht oft darin, dass es nicht deutlich ist, ob sich die Sonderzahlung auf das Monatsgehalt mit oder ohne Berücksichtigung der Überstunden bezieht. Grundsätzlich müssen Überstunden aber nur dann im Urlaubsgeld berücksichtigt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Die Steuern beim Urlaubsgeld

Anders als reguläre Einkünfte (Gehalt, Lohn) des Arbeitnehmers unterliegt das Urlaubsgeld in Österreich einem günstigeren Einkommensteuersatz.
Grund dafür ist das sogenannte Jahressechstel, welches in § 67 EStG geregelt ist. Bei gleichbleibenden Bezügen beträgt dieses Jahressechstel zwei Bruttomonatsgehälter.
Dabei ist ein Freibetrag von 620 Euro völlig steuerfrei, die folgenden 25.000 Euro werden abzüglich des Freibetrags (24.380 Euro) mit 6 Prozent versteuert.

Die Besteuerung steigt in weiteren Schritten auf 27 bzw. 35,75 Prozent.
Für das Urlaubsgeld und dessen Besteuerung sind jedoch grundsätzlich der Freibetrag und die 6-prozentige Besteuerung maßgeblich, da nur wenige Sonderzahlungen 25.000 Euro übersteigen dürften.
Die Steuern für das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld liegen daher wesentlich niedriger als der sonst übliche Einkommensteuersatz von 25-55 Prozent.

Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Auch wenn man meinen könnte, das Urlaubsentgelt sei nur eine weitere Bezeichnung für das Urlaubsgeld, handelt es sich bei den beiden Begriffen um völlig unterschiedliche Zahlungen.
Das Urlaubsentgelt ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Zahlung von Entgelt, obwohl er für sein Unternehmen in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt.

Man spricht daher auch von einem sogenannten bezahlten Urlaub.

Das Urlaubsentgelt beinhaltet das Gehalt sowie sonstige Entgeltbestandteile wie beispielsweise Prämien, Provisionen, Zulagen und Überstunden im Durchschnitt der letzten 13 Wochen, die voll gearbeitet wurden. Aufwandsentschädigungen wie Diäten oder Kilometergeld werden nicht berücksichtigt. Das Entgelt ist bei Urlaubsantritt für die ganze Dauer des Urlaubs im Voraus zu bezahlen

Verfasst von: