Viele Menschen sind auf der Suche nach einem lukrativen Sparprodukt, das auch eine ertragreiche Rendite verspricht. Bei Vorhandensein eines gewissen Grundkapitals kann unter Umständen ein Nachrangdarlehen in Betracht gezogen werden. Aber auch für all diejenigen, die ein beschränktes Grundkapital zur Verfügung haben, bietet sich eine besondere Variante des Nachrangdarlehens an, auf welche wir hier im Speziellen eingehen werden. Aber welche Chancen ergeben sich mit diesem Finanzinstrument? Und welche Risiken gehen damit einher?
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Ein Nachrangdarlehen ist ein Finanzinstrument der Wirtschaft. Dabei nimmt sich ein Unternehmen ein Darlehen auf, das im Insolvenzfall hinter anderen Forderungen in der Rangordnung zurücksteht. Es wird also erst dann gefordert, wenn alle anderen Gläubiger ausbezahlt wurden. Die Investition wird dabei in der Regel nicht besichert. Dafür fällt die Laufzeit wesentlich kürzer (ca. 1 Jahr), und die Verzinsung (i.d.R. 3-5%) bedeutend höher aus. Die Kreditgeber erwerben mit der Vergabe nicht den Stand eines Gesellschafters, können aber als stiller Teilhaber umsatzbeteiligt sein.
Vorteile
- der Kreditnehmer hat die Möglichkeit der stillen Beteiligung, und ist somit am Gewinn beteiligt
- sehr lukrative „Sparform“ aufgrund des hohen Zinsaufschlages
Nachteile
- Rangrücktrittsvereinbarung
- kein Anlegerschutz
Kreditgeber können sein:
- Gesellschafter
- Förderbanken
- Gesellschaften
- Private Investoren
Die Rangrücktrittsvereinbarung
Mit der Rangrücktrittsvereinbarung erklärt sich der Kreditgeber einverstanden, seine Forderung hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten) zu stellen. Das heißt, im schlimmsten Fall trägt der Gläubiger das Risiko, seine Investition nicht zurückzubekommen.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Nachrangdarlehen sind zwar eine sehr lukrative, aber eine ebenso sehr riskante Geldanlage. Sollte das Unternehmen (ihr Kreditnehmer) insolvent werden, können Sie in der Regel Ihren finanziellen Einsatz vergessen: Ihre Forderungen werden nachrangig behandelt. Da es im Insolvenzverfahren schon schwer ist, die anderen Gläubiger zu bedienen, wird für Sie ziemlich sicher nichts mehr zu holen sein, da die Insolvenzmasse bereits restlos aufgebraucht ist. Verbraucherschützer empfehlen daher, nur eine Summe zu investieren, auf die Sie schlimmstenfalls auch verzichten können.
Kein Anlegerschutz für den Gläubiger
In Österreich kümmert sich die Finanzmarktaufsicht um den Schutz kleiner und mittlerer Anleger. Das sichert den Investor im Normalfall gegen Betrug ab. Als Kreditgeber eines Nachrangdarlehens besteht dieser Anlegerschutz jedoch nicht, da es sich um eine bankenunabhängige Investition handelt.
Die wichtigsten Punkte für Kreditgeber
- setzen Sie eine erfolgsunabhängige Verzinsung fest
- achten Sie auf relativ kurze Laufzeiten
- vereinbaren Sie Kündigungsmöglichkeiten, aber mit nicht mehr als sechs Monaten Kündigungsfrist
- verlangen Sie zur Entscheidungsfindung die Einsichtnahme in die Bilanzen des Unternehmens
- verlangen Sie bei Startups zur Entscheidungsfindung die Vorlage eines Businessplans
- verwenden Sie nicht mehr als 5 % bis max. 10 % Ihres Anlagekapitals für die Vergabe von Nachrangdarlehen
Crowdfunding: Eine weitere Form des Nachrangdarlehens
Unter Crowdinvesting versteht man nichts anderes als eine Abwandlung des bekannten Nachrangdarlehens. Einziger Unterschied: Es treten viele Investoren gleichzeitig als Kreditgeber auf. Das wiederum bietet kleinen Anlegern die Möglichkeit, ebenfalls als Kreditgeber in Erscheinung zu treten. Die Investition kann, je nach Unternehmen, sehr chancenreich sein. Aber wie überall gilt auch hier: Wo große Chancen, da auch hohe Risiken.
Wie funktioniert Crowdfunding?
Beim Crowdfunding begeistern sich viele Menschen für eine gemeinsame Idee und tragen zu ihrer Finanzierung etwas bei. Man spricht daher nicht mehr nur vom Crowdfunding, sondern vielmehr vom Crowdinvesting.
Die Idee des Crowdfunding stammt aus dem Start-up-Bereich und bietet insbesondere kleineren Unternehmen eine attraktive Alternative zu Finanzierungsprodukten wie einem Bankkredit.
Weltweit wächst die Anzahl von Anbietern und Plattformen für das Crowdfunding, und auch in Österreich ist das Finanzieren über die “Crowd” längst kein Nischenbereich mehr.
Privatpersonen als Investoren
Durch unkomplizierte Abwicklung auf spezialisierten österreichischen Crowdinvesting-Plattformen ist es auch Privatpersonen mit vergleichsweise geringem Kapital möglich, sich an innovativen Projekten und Unternehmen zu beteiligen.
Bis maximal 5.000 Euro können als privater Investor jährlich in ein Projekt investiert werden. Für professionelle Anleger und juristische Personen gilt diese Grenze nicht. Auch private Investoren können diese in Ausnahmefällen überschreiten.
Was hat die Crowd davon?
Als Crowdfunder ist man nicht nur Mitglied der Kapitalgeber und leistet somit einen finanziellen Anteil an der nötigen Kapitalmenge, man erhält für seine Unterstützung eine Gegenleistung mit monetisierbaren Wert.
Bei einer solcher Gegenleistung kann es sich um
- Geldmittel (zum Beispiel Gewinnbeteiligungen)
- Renten
- oder Sachleistungen handeln.
Die Gegenleistung kann jedoch auch einen ideellen Wert für den Crowdfunder haben.
Aus den Medien bekannte Unternehmen, die sich mit Crowdfunding finanzieren
Zwei namhafte Hotels setzten unlängst auf die Finanzierung aus dem Schwarm:
Die Hotelgruppe Falkensteiner hat sich 8,5 Millionen Euro aus einem Crowdfunding-Projekt geholt. Das Projekt wurde in drei Finanzierungstranchen á 2 x 2,5 und 1 x 3,5 Millionen gesplittet. Damit gewann Falkensteiner gleich doppelt:
- Die Finanzierung durch die Crowd war überaus erfolgreich.
- Und noch dazu machte das Projekt die Investoren durch clever platzierte Vorteile (Crowdinvesting mit Genussrechten) zu erfolgsbeteiligten Hotelgästen: Ab einem Betrag von 5.000 Euro gab es für die Investorin und den Investor attraktive Rabatte, ab 10.000 Euro waren sogar Gratisübernachtungen drin. Auf diese Weise wurde aus dem Crowdfunding-Projekt eine erfolgreiche Markenkampagne.
Die Lindner Hotelgruppe verfolgte dieselbe Strategie. Ein Crowdfunding-Projekt, das den Investoren bei einer Verzinsung von 7,5 % nicht nur satte Renditen, sondern auch VIP-Status durch Übernachtungs-Gutscheine sowie Rabatte verspricht.
Besser als Bitcoin?
Alle, die mit dem Bitcoin geliebäugelt haben, sollten einen genaueren Blick auf Crowdinvesting werfen. Denn im Unterschied zum Bitcoin haben Sie mit Crowdfunding die Möglichkeit, Ihre Investition in seriöse, traditionsreiche, konservativ wirtschaftende und langjährig erfahrene Unternehmen mit überdurchschnittlicher Rendite zu tätigen.
Bekannte Crowdinvesting Plattformen
- Auxmoney
- Seedmatch
- Exporo
- Finnest
- Rendity
- Funding Circle
- Companisto
- Kapilendo
- Bettervest
- LeihdeinerUmweltGeld
Für Anleger: Die zwei Arten von Crowdfunding
- Crowdinvesting (Equity-Based Crowdfunding)
Sie erwerben als Investor eigenkapitalähnliche Beteiligung am Unternehmen oder an der Immobilie. Ist das finanzierte Vorhaben erfolgreich, schauen für Sie hohe Renditen von bis zu 7,5 % heraus. Schließen Sie die Beteiligung am Verlust aus – was theoretisch möglich ist – können Sie natürlich nicht mit denselben hohen Gewinnen rechnen. - Crowdlending (Lending-Based Crowdfunding)
Beim Crowdlendig handelt es sich um eine Art von Kredit, der von vielen Personen mit kleinen Beträgen im Schwarm vergeben wird. Sie profitieren von monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen.
Versteuerung des Nachrangdarlehens
Der Kreditnehmer hat das Nachrangdarlehen als Fremdkapital zu versteuern. Der Kreditgeber muss die Investition nicht versteuern, da es sich dabei um privates Kapitalvermögen handelt. Sobald jedoch Einkünfte zurückfließen, müssen diese auch als solche versteuert werden.
Heute können auch kleine Geldgeber als Investoren auftreten. Durch Crowdfunding entsteht die perfekte Win-Win-Situation: Das Startup wird dabei unterstützt, Fuß zu fassen, und der Kreditgeber spült sich durch diese „Sparform“ einen ordentlichen Ertrag in die Kassen. Aber Achtung! Prüfen Sie ganz genau, wem Sie Ihr Geld anvertrauen, und benutzen Sie nur einen geringen Prozentsatz Ihres Anlagekapitals für die Vergabe eines Nachrangdarlehens!