Höchstbetragshypothek


Eine Höchstbetragshypothek ist ein im Grundbuch festgehaltenes Pfandrecht der Bank auf eine Liegenschaft. Anders als bei der Festbetragshypothek, die gängiger ist, ist die Höchstbetragshypothek jedoch nicht gebunden – weder im Verwendungszweck noch auf eine Person. Sie dient der Bank als Sicherheit für Kredite bis zu einem bestimmten Betrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Hypothek ist eine dingliche Sicherheit für den Gläubiger, sprich die kreditgebende Bank.
  • Es handelt sich dabei um das Pfandrecht auf eine Liegenschaft.
  • Meist kommen Festbetragshypotheken beim Immobilienkauf oder –Bau zur Anwendung.
  • Die Höchstbetragshypothek bietet dem Konsumenten mehr Flexibilität bei Finanzierungen.

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Was bedeutet „Hypothek“?

Eine Hypothek ist ein Pfandrecht eines Gläubigers. Sie dient der Bank als Sicherheit, indem im Grundbuch festgehalten wird, dass die Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (und nach Ablauf eines gewissen Mahnverfahrens und einer angemessenen Zeitspanne) die Liegenschaft oder Liegenschaftsanteile verpfänden darf. Durch einen Verkauf oder eine Versteigerung ist es dem kreditgebenden Institut möglich, den offenen Finanzierungsbetrag zu tilgen.

Die Hypothek wird im sogenannten Lastenblatt (dem C-Blatt) der Grundbucheintragung geführt. Darin stehen die Höhe der Hypothek, der Gläubiger, der Schuldner und der Rang des Pfands. Das Pfandrecht ersten Ranges wird bei einer Zwangsveräußerung als erstes bedient. Meist haben Banken daher kein großes Interesse, einen Kredit zu vergeben, wenn das Pfandrecht ersten Ranges bereits besetzt ist.

Was bedeutet „Höchstbetragshypothek“? (HBH)

Im Gegensatz zur Festbetragshypothek, die meist mit dem Begriff „Hypothek“ gemeint ist, bezieht sich die HBH nicht auf ein bestimmtes Wohn- oder Bauprojekt. Ein Pfandrecht auf die Liegenschaft ist ebenso im Grundbuch eingetragen, jedoch ist der Betrag ein maximal möglicher Kreditbetrag und sagt über die tatsächliche Forderung der Bank nichts aus.

Die Höchstbetragshypothek gibt also Auskunft darüber, wie hoch die Liegenschaft belehnt werden kann, nicht unbedingt, in welcher Höher der Kredit besteht. Eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück können also als Sicherheit dienen für Kredite jedweder Art. Außerdem kann der Liegenschaftseigentümer dieses Pfandrecht auch auf andere Personen übertragen. Das macht die Höchstbetragshypothek zu einer flexiblen dinglichen Sicherheit.

Unterschiede zwischen Festbetragshypothek und Höchstbetragshypothek:

Festbetragshypothek Höchstbetragshypothek
Ist das Pfandrecht auf die Liegenschaft, für deren Kauf, Bau oder Umbau der Kredit aufgenommen wurde. Ist das Pfandrecht auf eine Liegenschaft. Die Finanzierungssumme ist jedoch nicht zweckgebunden und kann für ganz andere Projekte vergeben werden.
Höhe entspricht der Finanzierungssumme. Eine Maximalsumme wird festgelegt. Kredite können bis zu diesem Pfand aufgenommen werden. Das Grundstück dient als Sicherheit.
Die Hypothek sinkt mit dem offenen Kreditbetrag. Ist der Kredit getilgt, endet auch die Hypothek. Die HBH bleibt bestehen. Nach Tilgung können wieder Kredite in dieser Höhe aufgenommen werden.
Kreditnehmer sind die im Grundbuch eingetragenen (oder einzutragenden bei Neukauf) Eigentümer. Die Kreditnehmer können unterschiedliche Personen sein, wenn der Liegenschaftseigentümer einverstanden ist.
Weitere Kredite müssen separat eingetragen werden. Die Eintragung der HBH ist einmalig, dadurch fallen keine weiteren Beglaubigungskosten bei wiederkehrender Kreditaufnahme mehr an.

Gemeinsamkeiten von Festbetragshypothek und Höchstbetragshypothek

Gemeinsam haben die beiden Pfandformen die Kosten von 1,2% der Hypothek für die Eintragung ins Grundbuch. Es handelt sich bei einer Hypothek in jedem Fall um einen Eintrag im Lastenbuch. Beide Arten des Pfands kann man auch wieder aus dem Grundbuch löschen lassen.

Dafür müssen sämtliche damit gesicherte Kredite getilgt sein. Die Bank stellt eine sogenannte „Löschungsquittung“ aus, ein Notar kann damit für den Eigentümer die Löschung aus dem Grundbuch vornehmen.

Vorteile der Höchstbetragshypothek

  • Als Kreditnehmer ist man mit einer Höchstbetragshypothek wesentlich flexibler, was die Verwendung des Geldes angeht.
  • Mit Zustimmung der Bank kann man die HBH auch auf andere Personen übertragen.
  • Die Höchstbetragshypothek wird in der Regel für ein Pfand ersten Ranges vergeben. Dadurch ist die kreditgebende Bank gut abgesichert bei zukünftigen Finanzierungsanfragen. Somit spart man sich weitere Eintragungs- und Notariatskosten.

ZUSAMMENFASSUNG:

Die HBH ist eine dingliche Sicherheit für die Bank, die wie die gängigere Festbetragshypothek, ins Grundbuch eingetragen wird. Die Immobilie dient als Sicherheit, die Kreditvergabe muss aber nicht mit dem Kauf, Bau oder Umbau derselben zusammenhängen.

Die Höchstbetragshypothek sagt nichts über die tatsächliche Verschuldung aus, sie gibt lediglich Auskunft darüber, bis zu welchem maximalen Kreditbetrag das Pfandrecht reicht. Der Kreditnehmer ist dadurch flexibler in der Finanzierung und kann die Hypothek bei Zustimmung der Bank sogar übertragen.
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