Die neue Pensionsberechnung macht den Österreichern Kopfzerbrechen. Und das zurecht. Die neuen gesetzlichen Regelungen schaffen Unsicherheit. Beispielsweise dann, wenn Lücken in den Versicherungszeiten auftauchen. Oder: Wenn es nicht gelingt, die Details zur Berechnung verständlich zu erklären. Lesen Sie hier mehr über die Details und erfahren Sie, auf welchen Seiten die offiziellen Pensionsrechner zu finden sind.
Die Berechnung der Pension
Auf finavo.at haben wir bereits über die Berechnung der Pension und das Online Pensionskonto berichtet. Dieses Mal möchten wir speziell vier Punkte eingehender abhandeln. Und zwar die nebulösen Definitionen der Begriffe:
- Aufwertungsfaktor
- Aufwertungszahl
- Anpassungsfaktor
- Richtwert
Allgemeine Informationen zur Berechnung der Pension finden Sie in einem Whitepaper der PVA: http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.577795
Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
Laut § 108e ASVG ist beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Kommission zur langfristigen Pensionssicherung einzurichten. Diese ist für die Berechnung des Richtwertes, der Aufwertungszahl, der Höchstbeitragsgrundlage und der Aufwertungsfaktoren zuständig.
Ab dem Jahr 2017 wird die Kommission verkleinert, und unter neuem Namen weitergeführt. Der Aufgabenbereich wird dabei ausgeweitet. Eines der zukünftigen Aufgaben ist das Monitoring der Pensionen des öffentlichen Dienstes. Bisher war nur die gesetzliche Pensionsversicherung einem Monitoring unterzogen. Weitere Aufgaben der Alterssicherungskommission:
- Erstellung eines jährlichen Gutachtens über die voraussichtliche Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung in den folgenden 5 Jahren.
- Erstellung eines Langfristgutachtens (Entwicklung und Finanzierbarkeit) im Abstand von drei Jahren.
- Zusammenarbeit mit der Statistik Austria, dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung und dem Institut für Höhere Studien.
Der Aufwertungsfaktor
Wie man aus offiziellen Quellen entnehmen kann, wird vor der Berechnung der Bemessungsgrundlage die in der Vergangenheit liegende Beitragsgrundlage mit einem Aufwertungsfaktor vervielfacht, um der Inflation entgegenzuwirken.
Definition laut Sozialministerium.at: „Die Aufwertungsfaktoren eines Kalenderjahres errechnen sich gem. § 108 Abs. 4 ASVG durch Vervielfachung der zuletzt in Geltung gestandenen Aufwertungsfaktoren mit dem Anpassungsfaktor des Vorjahres. Sie sind auf drei Dezimalstellen zu runden. Der Reihe dieser Aufwertungsfaktoren ist der Anpassungsfaktor des Vorjahres als Aufwertungsfaktor für die Beitragsgrundlagen des zweitvorangegangenen Kalenderjahres anzufügen. Der Anpassungsfaktor des Vorjahres (2016) betrug 1,012.“
Die Aufwertungszahl
Der jährlich zu ermittelnden Aufwertungszahl liegen die Aufwertungsfaktoren zugrunde. Die Aufwertungszahl wird vom Sozialministerium per Verordnung festgelegt. Die Teilgutschrift aus dem Vorjahr wird im nächsten Jahr mit der Aufwertungszahl aktualisiert. Zu Jahresende wird die neue Teilgutschrift addiert. Im Kalenderjahr des Pensionsstichtages wird keine Aufwertung vorgenommen.
Die Aufwertungszahlen von 2010 bis 2020 sind am Portal des Bundeskanzleramtes nachzulesen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40114513
Der Anpassungsfaktor / Richtwert
Der Anpassungsfaktor wurde entwickelt, um laufende Pensionen der realen Nettolohnentwicklung anzugleichen. Gesetzlich verankert wurde der Anpassungsfaktor mit dem Pensionsanpassungsgesetz (PAG) (BGBl. Nr. 96/1965).
Der Richtwert für die Erhöhung der Pensionen soll der realen Entwicklung der Verbraucherpreise entsprechen. Abgeglichen wird er mit dem aktuellen Verbraucherpreisindex.
Anpassungsfaktor für das Jahr 2019: 1,020
Anpassungsfaktor für das Jahr 2020: 1,018
Pensionsantritt berechnen
Um regulär in Pension gehen zu können, müssen Männer das 65. Und Frauen das 60. Lebensjahr erreicht haben. Das Pensionsantrittsalter für Frauen wird ab dem Jahr 2024 schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Ein Online-Tool zur Berechnung Ihres Pensionsantrittes bieten folgende Einrichtungen:
- Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA): https://www.svagw.at/portal27/svaportal/servicescalculations?_spageview=/index.do&viewmode=content&LO=4&contentid=10007.751135
Pensionsrechner online
Auf folgenden Internetseiten finden Sie seriöse Pensionsrechner:
Arbeiterkammer (AK): https://pensionsrechner.arbeiterkammer.at
Pensionskontorechner in Kooperation mit der PVA, SVA, SVB und VAEB: http://www.pensionskontorechner.at
Pensionslücken berechnen
Einige Banken und Versicherungsanstalten bieten die Möglichkeit, Ihre Pensionslücke zu berechnen, um sich durch eine Privatvorsorge, welche auf Ihr aktuelles Einkommen aufgerechnet wird, besser absichern zu können:
- Wüstenrot Bausparkasse
- Volksbank
- Wiener Städtische
- BAWAG
- Generali Versicherung
HINWEIS: Die Frage ist jedoch folgende: Wenn man nicht weiß, wie hoch die Pension tatsächlich ausfallen wird, wie hoch soll man sich dann privat versichern? Die Pensionslückenrechner kommen auf unterschiedliche Ergebnisse.
Beratungs- und Auskunftsdienst der PVA
Nutzen Sie den Beratungs- und Auskunftsdienst der Pensionsversicherungsanstalt PVA, um Details zur Berechnung Ihrer Pension zu erfragen:
TIPP: Erfragen Sie die hier abgehandelten Begriffe bei der Alterssicherungskommission!