Wie jedes Jahr werden Sie auch heuer wieder die Einkommensteuer an das Finanzamt abführen müssen. Seit Anbruch der Internet-Ära ist es ein Leichtes, die Steuer online berechnen zu lassen. Wir zeigen Ihnen, welchen Online- Einkommensteuerrechnern Sie Ihr Vertrauen schenken können.
[CP_CALCULATED_FIELDS id=“9″]Von welchem Betrag wird die Einkommensteuer berechnet?
Welcher Betrag wird in das Berechnungsfeld gesetzt, um die richtige Einkommenssteuer zu ermitteln? Hier muss zunächst zwischen unselbständig und selbständig Erwerbstätigen unterschieden werden. Arbeitnehmer zahlen die Einkommensteuer als „Lohnsteuer“ von ihrem Bruttogehalt oder -lohn. Der lohnsteuerpflichtige Betrag berechnet sich wie folgt:
Lohnsteuerbemessungsgrundlage (= Einkommensteuerbemessungsgrundlage bei unselbständig Erwerbstätigen):
Bruttobezug
- Sozialversicherungsbeitrag
- steuerfreie Zulagen und Zuschläge
- steuerfreie Reisekosten
- Freibetrag lt. Freibetragsbescheid
- Pendlerpauschale
- Gewerkschaftsbeitrag
- E-Card-Gebühr (immer im November)
+ Sachbezüge (z.B.: Firmen- oder Dienstauto)
Einkommensteuerbemessungsgrundlage bei selbständigen Erwerbstätigen:
Einkommen
- Sozialversicherungsbeitrag
- Grundfreibetrag (13 % bis 30.000 EUR)
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- weitere Steuerbegünstigungen
Der Steuertarif (1) zur Berechnung der Einkommensteuer gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Unterschiede gibt es jedoch bei der Ermittlung des steuerfreien Existenzminimums. Das steuerfreue Jahreseinkommen liegt:
- für unselbständig Erwerbstätige bei 12.600,-
- für selbständig Erwerbstätige bei 11.000,-
Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen
Absolut auf der sicheren Seite sind Sie mit dem Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen. Geben Sie dazu einfach den einkommensteuerpflichtigen (lohnsteuerpflichtigen) Betrag in das dafür vorgesehene Feld ein. Sie haben die Möglichkeit, den Alleinverdienerabsetzbetrag zu berücksichtigen.
Einkommensteuerrechner für selbstständig Erwerbstätige:
https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/#est
Lohnsteuerrechner für unselbstständig Erwerbstätige: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/#lst
Die Einkommensteuertarife
Wer seine Einkommensteuer händisch berechnen will, findet die in Österreich aktuell geltenden Steuertarife beim Bundesministerium für Finanzen.
SV- und Steuer-Rechner-App
Finavo möchte allen selbstständig Erwerbstätigen, vor allem aber allen EPUs, noch einen weiteren vertrauenswürdigen Einkommensteuerrechner vorstellen. Er wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und den österreichischen Wirtschaftskammern entwickelt.
Mit diesem Rechner können Sie als EPU schon sehr genau abschätzen, welche Steuerlast mit dem Jahresabschluss auf Sie zukommt. Er berechnet außerdem auch die Sozialversicherungsbeiträge. Geben Sie dazu zunächst Ihre Daten in den Einstellungen ein. Geforderte Daten sind:
- Art der Tätigkeit (Gewerbetreibender, Neuer Selbstständiger, Arzt, Apotheker, Anwalt, Ziviltechniker)
- Gründungsmonat und –jahr
Danach haben Sie die Möglichkeit, all Ihre bereits fakturierten Rechnungsbeträge (netto) einzutragen. Daraus werden selbstständig die Beträge zur Sozialversicherung und zur Einkommensteuer berechnet. Wenn Sie wollen, können Sie auch einfach den geschätzten Jahresumsatz eingeben, um sich einen Überblick über die zu erwartende Einkommensteuer zu verschaffen.
Der Rechner kann jederzeit ohne Download auf der Seite der WKO aufgerufen werden: https://svrechner.wko.at/?_ga=2.74414096.369811698.1605004837-830032270.1605004837
Nicht mit einer solch hohen Einkommensteuer gerechnet?
Steuer zu hoch ausgefallen? Ist Ihr Fall mit Härten verbunden, können Sie entweder um Stundung des Rückstandes oder um eine Ratenvereinbarung ersuchen. Bei der Arbeiterkammer kann für diesen Fall ein Musteransuchen heruntergeladen werden.
Info: Die Ratenvereinbarung eines Betrags von mehr als 750,- Euro beim Finanzamt wird mit + 4,38% verzinst.
Warum Sie auch als Arbeitnehmer in einen Steuerberater investieren sollten
Es gibt fast keinen Fall, in dem ein guter Steuerberater nicht noch „ein paar Hunderter“ für Sie herausholen kann. Kein anderer kennt die aktuelle steuerrechtliche Lage besser als sie/er. Auch, wenn man meint, als Arbeitnehmer schon ziemlich gut Bescheid zu wissen, wird der Steuerberater die Komplexität des Themas nicht in derselben Weise erfassen können. Ganz zu schweigen von den jährlichen Veränderungen im Steuerrecht. Viele Arbeitnehmer sind nach der ersten Dienstleistung vom Steuerberater überrascht, was da finanziell noch alles machbar ist.
Tipp: Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bietet online eine Auflistung aller Mitglieder an. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in das Suchfeld ein, und wählen Sie einen Steuerberater in Ihrer Nähe aus.
Steuerreform 2019 für Lohn- und Einkommensteuer
Mit der aktuell geplanten Steuerreform, ergeben sich zukünftig (voraussichtlich) folgende Änderungen:
Ab 2021 (Jahreseinkommen/Steuersatz):
0 – 11.000 Euro = 0%
11.000 – 18.000 Euro = 20% (statt 25%)
Ab 2022 zusätzlich:
18.001 – 31.000 Euro = 30% (statt 35%)
31.001 – 60.000 Euro = 40% (statt 42%)
Für jemanden der 60.000 Euro oder mehr pro Jahr verdient, ergibt sich dabei eine Steuererleichterung von € 1.661,- pro Jahr.
Mit den beiden genannten Einkommensteuerrechnern sind Sie bereits umfassend vorinformiert. Die App bietet überdies die Möglichkeit, die Steuer schon relativ genau zu berechnen. Mehr braucht es nicht für umfassende Information. Wer individuelle Detailinformationen benötigt, kommt jedoch nicht umhin, seinen Steuerberater zu kontaktieren. Er berät Sie optimal, und kann dabei auf Ihren speziellen Fall eingehen.