Insassenunfallversicherung

 
Als Sonderform der Unfallversicherung bietet die Insassenunfallversicherung umfangreichen Schutz für Besitzer und Fahrzeuginsassen. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung springt die Insassen-Unfallversicherung auch dann ein, wenn Schäden durch Dritte entstehen, die das versicherte Fahrzeug lenken, benutzen, be- und entladen.

Es kann so schnell passieren

Sie borgen Ihrem besten Freund Ihr Auto. Es genügt ein unachtsamer Moment, und schon hat dieser bei einer Kreuzung ein herbeifahrendes Auto übersehen. Es kommt zum Zusammenprall. Das Fahrzeug ist hinüber. Aber was noch viel schlimmer wiegt, ist der Umstand, dass Ihr Freund dabei ebenfalls schwer verletzt wurde. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt den Sach- oder Personenschaden des Geschädigten. Aber auch der Unfallverursacher, nämlich Ihr Freund, benötigt eine Operation. Einige Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt Ihres Freundes erhält dieser einen behördlichen Brief mit dem Hinweis, dass die Haftpflichtversicherung die Kosten der Operation nicht trägt. Ohne Insassenversicherung beginnt ab diesem Zeitpunkt ein energieraubender Kampf mit der gesetzlichen Krankenversicherung, dessen heutige marode Kassen sie dazu zwingt, ebenfalls so viele finanzielle Posten wie möglich einzusparen.

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Eine Insassenunfallversicherung spart Ihnen viele nervenaufreibenden Streitigkeiten

Sie übernimmt beispielsweise in dem geschilderten Fall anstandslos die Behandlungskosten und den Krankenhausaufenthalt Ihres Freundes, sofern dieser von Ihnen als berechtigter Lenker angegeben wird. Dieses ist aber nur einer der Fälle, in denen Sie sich glücklich schätzen würden, eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen zu haben. Ebenso sinnvoll ist sie bei von einem Fußgänger verursachten Unfall, bei dem keine Haftpflichtversicherung greift. Oder ein Unfall mit Fahrerflucht. Wenn sich keine Versicherung dafür zuständig fühlt, die Operationskosten des Geschädigten zu tragen, ist man mit der Insassenunfallversicherung gut beraten.

Berechtigte und nicht berechtigte Lenker

Sobald Sie Ihrem Freund die Erlaubnis zur Benutzung Ihres Fahrzeugs erteilen, ist dieser zum Lenken des Fahrzeuges berechtigt. Nicht berechtigt hingegen ist ein Fahrzeugdieb oder die Inanspruchnahme eines Dritten ohne Ihre Einverständnis zur Benutzung Ihres Wagens.

Finavo-TIPP: Gedeckt ist ein Schaden nur in der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Achten Sie daher auf eine moderate Höhe, die im Anlassfall auch tatsächlich hoch genug ist, um die Kosten des Schadens zu decken.

Was ist noch versichert?

Ebenfalls versichert ist neben dem Lenken des fremden Fahrzeuges auch das Ein- und Aussteigen, das Benutzen, Abstellen, Behandeln und das Be- und Entladen des KFZs.

Zusätzlich zur Insassenunfallversicherung, gibt es noch andere KFZ Versicherungen, die man optional zur KFZ Haftpflichtversicherung abschließen kann.

Was die Sinnhaftigkeit einer Insassenunfallversicherung betrifft gehen die Meinungen stark auseinander. Es gibt aber viele Stimmen, die in gewissen Fällen, wie beispielsweise den oben erwähnten, dankbar darüber waren, eine solche zur richtigen Zeit abgeschlossen zu haben. Bei Interesse lassen Sie sich am besten umfassend über das Thema beraten, und entscheiden erst danach, ob eine Insassenunfallversicherung für Sie das Richtige ist.

Weitere Informationen:

http://www.auto-motor-und-sport.de/news/insassen-unfallversicherung-nutzlos-sollte-gekuendigt-werden-3748675.html

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