Bauwesenversicherung

Jeder Bauunternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine freiwillige Haftpflichtversicherung abzuschließen, die bei allfälligen Schadensersatzansprüchen einspringt. Die Bauwesenversicherung sichert darüber hinaus Schäden ab, die während der Bauphase aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse entstehen. Versicherungsnehmer kann sowohl der Bauherr als auch das Bauunternehmen sein.


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Die Bauwesenversicherung: Das Unkalkulierbare mit einkalkulieren

Eine Bauwesenversicherung (auch Bauleistungsversicherung) wird von Bauherren oder Bauunternehmern während der Planung eines Neubaus abgeschlossen und gilt für die gesamte Bauphase. Sie kann auch als Vollkaskoversicherung für den Neubau angesehen werden. Versichert sind Schäden, die beispielsweise durch

  • Blitzschlag
  • Diebstahl
  • Einbruch
  • Explosion
  • Feuer
  • Lawinen
  • Muren
  • Sturm

am Rohbau entstehen.

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ACHTUNG! Sachschäden durch Erdbeben und Kriegsereignisse sind durch die Bauwesenversicherung im Regelfall nicht versichert!

Versicherungsnehmer kann sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer sein.

INFO: Viele Bauherren entscheiden sich für den Bauunternehmer, der eine Bauwesenversicherung für das jeweilige Projekt abschließt.

Deckungsumfang: Was ist bei der Bauwesenversicherung versichert?

Laut BW 1/75 deckt die Bauwesenversicherung das Bauwesen-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisiko ab.

Versicherte Sachen: Das sagt die BW 1/75 Art. 2

  • Alle Bauleistungen der Handwerker während der Gewährleistungspflicht
  • Alle verwendeten Konstruktionsteile, Baustoffe und Materialien
  • Alle einzubauenden festen Gebäudeteile (Fenster, Türen)
  • Hilfsbauten (z.B.: Baugrubenumschließungen)
  • Hangsicherungen
  • Stütz- und Futtermauern
  • Spezialgründungen
  • Maßnahmen zur Wasserhaltung
  • Baugrund- und Bodenmassen, soweit diese nicht Bestandteile der versicherten Bauleistungen sind
  • Bauhilfsstoffe
  • Baracken
  • Bauwagen
  • Rüstungen
  • Schalungen und Stützen gemäß österreichischer Baugeräteliste (ÖBGL)
  • Bauleistungen von künstlerischem Wert
  • Bestehende Altbauten
  • Baubestandteile von künstlerischem Wert in bestehenden Altbauten
  • Baugebundene Installationen, wie z.B.: Aufzüge, Klimaanlagen, die an einen Ort gebunden sind, können mitversichert werden.

ACHTUNG! Nicht in jeder Bauwesenversicherung ist der gesamte Deckungsumfang gegeben! Überprüfen Sie daher vorab Ihren Bedarf und vergleichen Sie vor Abschluss genau, welche Sachschäden die jeweilige Versicherung deckt.

Was ist bei der Bauwesenversicherung nicht versichert?

Nicht versicherte Sachen: Das sagt die BW 1/75 Art. 3

  • Normale Witterungseinflüsse, die aufgrund der Jahreszeiten entstehen
  • Liefer- und Leistungsmängel
  • Diebstahl- und Einbruchsschäden bei nicht eingebauten und nicht versperrten Türen
  • Elektrische, elektronische, maschinelle, optische und sonstige technische Einrichtungen (Anlagen) sowie kerntechnische Maschinenanlagen, Kernmaterialien und Radionuklide.
  • Einrichtungsgegenstände
  • Gartenanlagen und Pflanzungen
  • Geräte, Werkzeuge, Arbeitskleidung mit Ausnahme der Geräte laut Baugeräteliste (ÖBGL)
  • Fahrzeuge
  • Akten, Pläne, Zeichnungen
  • Geld, Brief- und Stempelmarken, Wertpapiere

INFO: Von der Versicherung ausgeschlossen sind weiters nicht geprüfte Bauteile, Baumaterialien und Baustoffe, grobfahrlässige Handlungen des Versicherungsnehmers und Schwund.

Die Gewährleistungspflicht des Bauunternehmers

Jeder Bauunternehmer ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Diese beträgt bei unbeweglichen Sachen (z.B. Gebäuden) drei Jahre. Liegen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften des Gebäudes nicht vor, haftet der Bauunternehmer.

TIPP: Um auch nach der Bauphase durch die Bauwesenversicherung abgesichert zu sein, kann eine Nachhaftungsfrist (Extended Maintenance) auf drei Jahre abgeschlossen werden. Innerhalb dieser drei Jahre sind alle Sachschäden gedeckt, deren Ursache auf die Zeit der Bauphase zurückzuführen ist.

Was versteht die Versicherung unter Sachschaden?

Die Bauwesenversicherung deckt nur Sachschäden. Dieser entsteht logischerweise dann, wenn eine Sache beschädigt wurde. Nicht versichert sind Sachen, die von einer Beschädigung bedroht, oder deren Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben sind.

Was versteht die Versicherung unter Mangel?

Die Bauleistungsversicherung deckt keine entstandenen Mängel ab. Entsteht durch den Bauunternehmer ein Mangel am Gebäude, wird dieser in vielen Fällen durch dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Rohbauversicherung und Bauwesenversicherung?

Viele Versicherungen bieten in Verbindung mit einer anschließenden Eigenheimversicherung eine kostenlose Rohbauversicherung an. Diese deckt Schäden durch:

  • Feuer
  • Sturm, sobald das Gebäude geschlossen ist (verglast und verschalt)
  • Hagel, sobald das Gebäude geschlossen ist (verglast und verschalt)
  • Schneedruck, sobald das Gebäude geschlossen ist (verglast und verschalt)
  • Felssturz, sobald das Gebäude geschlossen ist (verglast und verschalt)
  • Steinschlag, sobald das Gebäude geschlossen ist (verglast und verschalt)
  • Erdrutsch, sobald das Gebäude geschlossen ist (verglast und verschalt)

In einigen Fällen erhält der Bauherr dazu noch eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung. Die Bauwesenversicherung deckt einen erweiterten Bereich ab.

Das heißt vereinfacht gesagt: Mit der Rohbauversicherung ist das nicht geschlossene Gebäude nur gegen Feuer geschützt. Die Bauwesenversicherung erweitert die Deckung bei Schäden, die durch elementare Einflüsse entstanden sind.

TIPP: Schließen Sie sowohl eine kostenlose Rohbau- als auch eine prämiengebundene Bauwesenversicherung ab. Wählen Sie dabei eine nicht zu hohe Versicherungssumme, da beispielsweise Schäden durch Feuer ohnehin durch die Rohbauversicherung gedeckt sind.

Was kostet eine Bauwesenversicherung?

Die Prämie richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Größe des versicherten Gebäudes
  • Ausführung des versicherten Gebäudes
  • Versicherungssumme
  • Selbstbehalt bei Schaden

Ab einem Betrag von jährlich 400,- Euro beginnen die meisten Angebote.

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Um einen Neubau wirklich sinnvoll abzusichern zahlt sich eine Bauwesenversicherung aus. Der Bauherr kann sich entspannt zurücklehnen. Tipp der Redaktion: Als Bauherr, der auf die Finanzen achtet, denken Sie daran, dass Sie sich auch gleich für einen Bauunternehmer entscheiden können, der die Versicherung von sich aus abschließt. So sparen Sie wieder Bares, dass voll und ganz für Ihr Wohnprojekt zur Verfügung steht.

Quellen:

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/Versicherungshandbuch.pdf
https://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-versicherung/versicherungen/bauwesenversicherung-fuer-ein-bauvorhaben-wichtig

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