Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis ist Geschichte. Für alle, die noch so jung sind, dass sie es nicht wissen können: Es war einmal eine Zeit, da war es den Banken untersagt, Daten über die Daten seiner Kunden Auskunft zu geben. Sie waren dazu verpflichtet, Stillschweigen darüber zu bewahren, wer wo welche Konten eröffnet hat. Diese Zeit ist längst vorbei. Seit 1. Oktober 2016 melden Banken Daten über Ihre Kunden dem Staat. Gemeldet wird über das sogenannte „Zentrale Kontenregister“.

Kleiner Geschichtsunterricht: Die Rede war von einem „Generalangriff auf die Grundrechte der BürgerInnen“

Im Jahr 2015 warnte das Team Stronach vor einem „Generalangriff auf die Grundrechte der BürgerInnen“ und machte damit Wahlprogramm. Gemeinsam wurde das Thema Bankgeheimnis mit der Vorratsdatenspeicherung zu dem Aufreger des Jahres schlechthin gemacht. Die NEOS schlossen sich teilweise den Ausführungen des Team Stronach an. ÖVP-Abgeordnete Kathrin Nachbaur war der Meinung, dass durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses lediglich die Schuldenkrise auf die kleinen SteuerzahlerInnen abgewälzt werden sollte.

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„Das Sparbuch der Oma zu kontrollieren, hilft nicht gegen internationalen Steuerbetrug.“ Leopold Steinbichler (ÖVP)

Der APA-Artikel dazu: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150608_OTS0204/sondersitzung-grundrechte-als-knackpunkt-der-bankgeheimnis-debatte

Fakten über das Bankgeheimnis

Wer bekommt Ihre Kontodaten?

Die Finanz liest mit. Nein, ganz so schlimm ist es nicht. Aber wenn es für das Finanzamt notwendig erscheint, hat sie das Recht, Einsicht in Ihre Kontodaten zu nehmen. Das ist die „Neuerung“, die seit 1. Oktober 2016, also seit etwas mehr als einem Jahr, gesetzlich verankert wurde.

Welche Daten werden gemeldet?

Die Banken melden

  • Girokonten
  • Sparbücher
  • Bausparkonten
  • Wertpapierdepots

an das Zentrale Kontenregister weiter.

Gemeldet werden nur die äußeren Kontodaten:

  • der Name des Bankinstitutes
  • die Kontonummer
  • die Depotnummer
  • Eröffnungsdatum
  • Auflösungsdatum
  • Zeichnungsberechtigte
  • Bürgen und Treugeber
  • Steuernummern
  • Geburtsdatum
  • Name
  • Adresse

Was wird nicht gemeldet?

Weiterhin geheim bleibt im Normalfall die Höhe Ihres Guthabens sowie die Kontobewegungen. Sie müssen sich also keine Gedanken machen, dass Ihr Kontostand durch einen Hack des Kontenregisters sichtbar gemacht werden kann.

INFO: Im Übrigen ist es noch nie gelungen, FinanzOnline zu hacken.

Ist es möglich, zu erfahren, wer auf Ihre Daten zugegriffen hat?

Ja, ist es. Jede Einsicht wird protokolliert und für zehn Jahre archiviert. Sie können Zugriffe über FinanzOnline überprüfen. Dort kann auch Einsicht genommen werden, welche Daten überhaupt über Sie im Zentralen Kontenregister gespeichert sind.

Was war der Grund für das Ende des Bankgeheimnisses?

Offiziell wollte man Steueroasen den Garaus machen. Soll heißen, dass es zunächst einmal Aufgabe der Bank ist, zu prüfen, ob ihre Kunden in einem anderen Land steuerlich ansässig sind. So soll es Steuerbetrügern so schwer wie möglich gemacht werden. Gut für die Finanz – ungerecht gegenüber dem kleinen Sparer. Denn auch er kann jederzeit kontrolliert werden.

Welche weiteren Neuerungen kommen auf den kleinen Sparer zu?

Seit 2017 tauschen Länder die Kontodaten untereinander aus. Die zentrale Anlaufstelle dafür sind die nationalen Steuerbehörden. Derzeit sind es rund 100 Staaten, die sich an dem „Austauschprogramm“ beteiligen. Die österreichische Finanz geht davon aus, dass sie auf diese Weise bis 700 Millionen Euro mehr in die Kassen spült. Nach der ersten Flut an Steuernachzahlungen werden die Zahlen jedoch voraussichtlich drastisch zurückgehen. So dumm ist dann doch kein Steuerhinterzieher, dass er sich zwei Mal erwischen lässt.

Weiters muss durch das Zuflussgesetz gemeldet werden, welche Summen von Juli 2012 bis Ende 2012 aus der Schweiz oder von Jänner 2012 bis Ende 2013 von Liechtenstein nach Österreich geflossen sind.

Das Kapital-Abflussgesetz regelt, dass eine Behebung ab 50.000 Euro an das Finanzministerium gemeldet werden muss.

Seit Jänner 2017 ist das Bankgeheimnis endgültig lediglich ein Eintrag im Geschichtsbuch. Bis Herbst 2017 wurden alle ausländischen Kontoinhaber, die ein Konto in Österreich besitzen, der EU gemeldet. Seitdem gehört der Internationale Austausch (geregelt im „Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz“ – GMSG) von Bankdaten zum Alltag.

Auch sei Jänner 2017 sind Konten in der Schweiz, die Österreichern gehören, nicht mehr weiter anonym.

Wer darf sich über das Zentrale Kontenregister Informationen besorgen?

Nicht nur die Finanz darf sich über das Zentrale Kontenregister Daten holen. Auch

  • Gerichte
  • Staatsanwälte
  • Finanzstrafbehörden
  • Abgabenbehörden
  • Bundesfinanzgerichte

haben das Recht, sich Informationen einzuholen. Und zwar nicht erst dann, wenn ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Es reicht ein „abgabenbehördliches Verfahren“.

Was ist ein abgabenbehördliches Verfahren?

Haben Steuerpflichtige ihre Abgaben nicht geleistet, wird von der Finanzbehörde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Finanzbehörde ist dazu verpflichtet, bereits während des Steuererklärungsverfahrens den Sachverhalt zu erforschen. Dazu kann der Steuerpflichtige im ersten Schritt aufgefordert werden, mehr Unterlagen („Ersuchen um Ergänzung“) vorzulegen. Im nächsten Schritt können Prüfungen angesetzt werden („Nachschau“). Sollte der Steuerpflichtige die angegebenen Daten nicht lückenlos nachweisen können, kann die Finanzbehörde ein abgabenbehördliches Verfahren einleiten, im Zuge dessen die Kontodaten der betreffenden Person über das Zentrale Kontenregister abgefragt werden können.

Gibt es noch anonyme Konten?

Definitiv nicht. Schon im Jahr 2000 wurde die Anonymität von Sparbüchern aufgehoben. Seitdem können keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden. Heute sind auch geheime Konten ein Relikt aus der Vergangenheit.

Das Zentrale Kontenregister

Das Zentrale Kontenregister ist eine Datenbank, in dem die Daten aller Kontobesitzer gespeichert, protokolliert und für zehn Jahre archiviert werden. Ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt, spielt dabei keine Rolle. Für die Pflege und Kontrolle der Daten zeichnet sich das Bundesrechenzentrum (BRZ) zuständig. Dieses wiederum ist ein Ressort des Finanzministeriums. Befüllt wird die Datenbank durch die Banken, welche regelmäßig die Daten ihrer Kunden an das BRZ weiterleiten. Kontoeröffnungen und –schließungen inklusive der weiter oben angeführten Daten werden von allen Kunden erfasst. Bisher konnte die Finanz (sowie auch die Justiz) nur dann auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie der Steuerhinterziehung dringend verdächtigt wurden. Jetzt ist es einfacher, an Ihre persönlichen Informationen zu kommen. Keine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, kein Auskunftersuchen an Bankenfachverbände mehr. Heute wagt die Finanz einfach einen Blick auf das Kontenregister, sofern sie sich dazu veranlasst sieht. Gesucht werden kann nur mit konkreten Personennamen.

INFO: Gesichert werden Ihre Daten über FinanzOnline. Ein Backup-Server befindet sich in St. Johann im Pongau.

Wer kontrolliert, ob der Abruf von Daten rechtskonform ist?

Es wurde ein Kontrollorgan geschaffen, der dafür zuständig ist, die Protokolle der Datenabfragen zu prüfen und darüber einen Bericht an den Finanzminister zu senden.

Trotz der Wehrhaftigkeit vieler Parteimitglieder wurde das Bankgeheimnis aufgehoben. Heute ist es Gang und Gebe, die äußeren Kontodaten (wie oben beschrieben) an eine Datenbank zu melden. Es ist heute Normalität, dass das Finanzamt auf unser aller Kontodaten zugreifen kann. Zumindest scheint es derzeit jedoch keine Möglichkeit zu geben, unseren Kontostand und die dazugehörenden Kontobewegungen einzusehen. „Was nicht ist kann noch werden“ meinen Sie? Vielleicht. Vielleicht aber auch nicht. Unsere derzeitige politische Lage hat uns eines ganz deutlich gezeigt: Es kann sich immer, zu jeder Zeit, in eine ganz andere Richtung entwickeln, als es die Mehrheit der Bevölkerung erwartet hat.

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