Bausparvertrag auflösen

 

Wie kündige ich einen Bausparvertrag?

Dank der staatlichen Prämien von 1,5 bis 4 Prozent pro Jahr gehört der Bausparvertrag trotz Zeiten niedriger Zinsen zu den beliebtesten Sparformen der Österreicher. In den meisten Fällen werden einfach 100 Euro pro Monat an die Bausparkasse überwiesen. Doch finanzielle Engpässe können immer auftreten und dann wirken die angesparten Tausender sehr verlockend und selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss ein Bausparvertrag ordentlich gekündigt werden, um an das Kapital kommen. In diesem Beitrag erläutern wir die fristgerechte Kündigung und die vorzeitige Kündigung mit einigen interessanten Details. Hoffentlich klären sich dadurch einige drängende Fragen.

Bausparvertrag auflösen – fristgerecht

auflösen-bausparvertragEin Großteil der Bausparverträge läuft sechs Jahre lang. In dieser Zeit werden in der Regel 1200 Euro pro Jahr eingezahlt. Jeder Betrag darüber wird nicht mehr staatlich gefördert und sollte folglich in andere Finanzprodukte investiert werden. In diesem Investment Guide für Anfänger liefern wir Informationen zu diesem Thema. Derzeit werden 1,5 % Prämie vom Staat bezahlt und viele Bausparkassen garantieren für die ersten Jahre einen Fixzins von 0,5 %. Der Einfachheit halber nehmen wir diese Werte über den gesamten Zeitraum an, obwohl die Sätze wohl wieder steigen werden, da sie sich derzeit an den jeweiligen Untergrenzen befinden. Wir ignorierten auch das potentielle Sinken der Zinssätze (variabler Zinssatz in den späteren Jahren).

Durch eine entsprechende Rentenformel (hier nachschüssig angenommen, da erst am Ende des Jahres alle Zahlungen des Jahres verbucht sind) ergibt sich ein Endwert bzw. Guthaben von mindestens 7569 Euro. Ein stattlicher Betrag, der äußert realistisch für einen typischen Bausparer ist. Diese Summe aus dem Bausparen kann nun für die Schaffung von Wohnraum verwendet werden, aber auch für die Investition in Aktien oder andere Vermögenswerte.

Der eigene Bankberater meldet sich aber meist rechtzeitig vor dem Ablauf der sechs Jahre. Beim folgenden Gespräch wird die Verwendung des angespartes Geldes besprochen. Wenn ein weiterführendes Bauspardarlehen, ein neuer Bausparvertrag oder die Eröffnung eines Depots ansteht, dann erledigt der Berater die Kündigung gleich mit.

Achtung: Wenn der Finanzberater die Kündigung im Zuge neuer Investitionen oder Verträge mit übernimmt, dann ist nur eine zusätzliche Unterschrift des Anlegers notwendig → Folglich übersehen private Sparer oft, dass ein Bausparvertrag immer ordentlich gekündigt werden muss!

Kündigungsformular zum Download

zinsen-berechnenDer Anleger kann den Bausparvertrag jedoch auch selbst kündigen. Das entsprechende Schreiben bzw. Formular muss folgende Punkte unbedingt enthalten, um die sich normalerweise der Bankberater kümmert. Bei einer selbstständigen Kündigung wird das Dokument direkt an die Bausparkasse gesendet.

  • Name und Anschrift
  • Kündigung Bausparvertrag inklusive Nummer
  • Überweisung mit Ablauf der Bindungsfrist oder sofort vor der Mindestdauer
  • Bei Auszahlung vor Ablauf der Bindungsdauer muss angegeben werden ob der Betrag widmungsgemäß verwendet wird
  • Bankverbindung
  • Unterschrift

Sofern die Wüstenrot die genutzte Bausparkasse darstellt muss der Geschäftsanteil ebenfalls gekündigt werden. Aus der Aufzählung wird ersichtlich, dass die Mindestdauer bzw. die Bindungsfrist eine wesentliche Rolle bei der Kündigung einnimmt.

Download: Kündigungsformular_Bausparen.docx

Die vorzeitige Kündigung

Als Gegenleistung für die staatliche Prämie schreibt der Gesetzgeber eine Mindestbindungsfrist bzw. Laufzeit von sechs Jahren vor. Wenn der Bausparvertrag vor dieser Zeit gekündigt wird, kann dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Vor allem die Rückforderungen der Prämien sind besonders schmerzlich. Doch das muss nicht sein!

vorzeitige-kündigungDie Rückzahlung der Prämien kann verhindert werden, wenn der Geldbetrag einer widmungsgerechten Verwendung zugeführt wird. Das bedeutet, wenn mit dem Betrag eine Reise angetreten wird, dann fordert der Staat seine Prämien zurück. Bei der Investition in die Schaffung von neuem Wohnraum dürfen die Prämien jedoch einbehalten werden.

Tipp zur widmungsgerechten Verwendung: Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung oder in dem Haus können ebenfalls als solch eine Verwendung angesehen werden. Informieren Sie sich diesbezüglich aber bei ihrem Berater, bevor Sie an die Kündigung des Bausparvertrages denken. Die Erneuerung der sanitären Anlagen lässt sich nämlich leichter rechtfertigen als neue Möbel und Malerarbeiten im Wohnzimmer. Also nicht jede Sanierung gilt als passende Verwendung!

Bei einer vorzeitigen Kündigung müssen nicht nur die Prämien ggf. zurückerstattet werden, sondern die Zinsen werden von der Bausparkasse ebenso zurückgerechnet. Diese Praktik stellt sich als besonders schmerzhaft heraus, da die Kontoführungsgebühren die eingezahlten Beträge unnachgiebig belasten. Weiters wird ein Verwaltungskostenbeitrag gemessen an der gesamten Vertragshöhe und eine Kündigungsgebühr einbehalten. Kurz gesagt kann die Auflösung teuer werden und alle Vorteile von Bausparverträgen vernichten. In der Regel muss bei der vorzeitigen Kündigung von Kosten von 200 bis 300 Euro gerechnet werden. In diesen Betrag ist die Inflation noch nicht eingerechnet.

Tipp zur vorzeitigen Kündigung: Lassen Sie sich unbedingt die finale Summe nennen, welche nach der Kündigung ausgezahlt wird. Nur anhand dieses Betrages und nach Abstimmung mit dem finanziellen Notaufwand lässt sich ermitteln, ob es sich bei der Kündigung um eine kluge Entscheidung handelt.
Tipp zu Kündigungsgebühren: In den Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft (ABB) Ihrer jeweiligen Bausparkasse werden die Gebühren für die Kündigung gestaffelt aufgelistet. Meist betragen diese einen Anteil der monatlich vereinbarten Rate, wobei die Prozentsätze zeitlich abnehmen. In den ersten beiden Jahren betragen die Kosten meist noch das Doppelte der Monatsprämie (200 %), während es im fünften Jahr nur mehr grob 40 % sind. Je später gekündigt wird, desto günstiger fällt diese Entscheidung also aus! Bedenken Sie diesen Umstand vor allem bei der Vertragsunterzeichnung!

Quellen:
http://helpv1.orf.at/index.html@story=6019

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