Pensionskonto

Mit Jänner 2014 wurde das neue Pensionskonto eingeführt, welches den Versicherten mehr Transparenz verspricht. Es ist ein einheitliches System, das alle Versicherungszeiten in einer Datenbank bündelt, und auf einfache und verständliche Weise aufbereitet wurde. Der Stand des Pensionskontos kann online abgefragt werden. So soll sichergestellt werden, dass jedermann zu jeder Zeit weiß, mit welchem Betrag er bei Pensionsantritt rechnen kann. So viel zu den Versprechen, die alle Bürgerinnen und Bürger in Österreich schon viel zu oft gehört haben. Die Wahrheit sieht anders aus. Leider ist das System auch Jahre später noch immer nicht soweit ausgereift, dass von einer realen Sicherheit gesprochen werden darf. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Pensionskonto News 2019

Was hat sich seit unserer letzten Recherche getan? Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten News zum Thema.

Pensionskonto kann via Handy-Signatur eingesehen werden

Seit Anfang des Jahres 2018 können sich die Österreicherinnen und Österreicher via Handy-Signatur in ihr Pensionskonto einloggen. Diese funktioniert ähnlich komfortabel wie das Online-Banking: Einfach mit dem Handy bei der Website einloggen – fertig.

Die Registrierung für die Handysignatur können Sie über die Registrierungsstellen in den Bundesländern, über Ihre Poststelle oder über die Arbeiterkammer abwickeln. Wer den Weg aufs Finanzamt nicht scheut, der bekommt auch hier Hilfe zur Aktivierung. Für all jene, die bereits einen Account bei finanzonline.at haben, ist die Aktivierung sogar online möglich. Ebenso möglich ist die Aktivierung über eine bestehende Bürgerkarte. Bank Austria Kunden können die Handy-Signatur übrigens kostenlos in ihrer Bankfiliale aktivieren lassen.

Anfang 2018 rund 200.000 Zugriffe monatlich

Die Österreicherinnen und Österreicher haben sich mit dem neuen Pensionssystem angefreundet. Eine innige Freundschaft ist das in vielen Fällen aber nicht. Zu einem guten Freund hingegen ist in den letzten Jahren vor allen Dingen die sehr bequeme Art der Informationsbeschaffung – nämlich übers Internet – geworden.
Im März 2018 berichtete die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) via Austria Presse Agentur erstmals über die Zugriffszahlen auf das Pensionskonto. Ganze 400.000 Mal haben Österreicherinnen und Österreicher in den ersten beiden Monaten des Jahres 2018 auf das Konto zugegriffen.

Ein Indiz, dass die Information über das im Jahr 2014 eingeführte Onlinekonto schon bei den meisten Bürgern angekommen zu sein scheint. Der Vergleich zum Vorjahr macht den Unterschied deutlich: Im gesamten Jahr 2017 warfen lediglich 500.000 Menschen einen Blick auf die für sie berechneten Pensionsleistungen.
Österreich war den hohen Zahlen nach zu urteilen also zumindest am Anfang des Jahres 2018 im Pensionsfieber. Ob die berechneten Pensionshöhen das Fieber senken konnten, bleibt jedoch auch weiterhin unbeantwortet.

Verein für Konsumenteninformation publiziert Pensionsplaner

Der erstmalige Blick auf das Pensionskonto lässt bei vielen Österreicherinnen und Österreichern viele Fragen offen. Wie viel Geld werde ich in der Pension im Monat zur Verfügung haben? Werde ich damit meinen derzeitigen Lebensstandard weiterhin finanzieren können? Sollte ich mich um eine Zusatzpension kümmern? Und welche Formen der privaten Vorsorge gibt es überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet der VKI auf 140 Seiten. Das Buch ‘Der Konsument – Pensionsplaner: Rechnen für den Lebensabend‘ wurde am 20.12.2018 veröffentlicht und kann um 19,90 Euro online unter https://www.konsument.at/pensionsplaner bestellt werden.

Handy Signatur ein voller Erfolg

Dass die Handy-Signatur ein Erfolg werden wird, davon waren die meisten Experten überzeugt. Schon seit Anfang des Jahres 2019 nutzt jeder achte Österreicher die Handy-Signatur, um Amtswege zu erledigen oder um die Höhe der bisher berechneten Pension unter die Lupe zu nehmen.
Die Benutzerzahlen werden vermutlich noch weiter steigen. Schließlich bietet die Handy-Signatur eine bequeme Art an, seine Amtswege von zu Hause aus zu tätigen und Verträge oder Petitionen zu unterzeichnen. Bisher können mit der innovativen App am Smartphone rund 200 Services von Bund und Ländern sowie um die 4.000 Anwendungen aus der Privatwirtschaft durchgeführt werden.

Für wen gilt das Pensionskonto?

Das Pensionskonto gilt für alle in Österreich versicherten Personen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren sind. In Österreich sind das im Jahr 2017 rund 3,9 Millionen Menschen.

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Für wen gilt das Pensionskonto nicht?

Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, besitzen kein Pensionskonto. Für Beamte, die vor 1976 geboren wurden, gilt die Regelung ebenfalls nicht. Sie werden nicht in das System mit aufgenommen. Lesen Sie dazu den Artikel in der Onlineausgabe der Presse mit dem Titel: „Reform: Zweiklassengesellschaft beim Pensionskonto“. http://diepresse.com/home/innenpolitik/4931353/Reform_Zweiklassengesellschaft-beim-Pensionskonto-

Auch Versicherte mit bestehenden Sonderpensionsrechten wurden noch nicht in das System mit aufgenommen.

Wo finde ich mein Pensionskonto online?

Auf http://www.neuespensionskonto.at können Sie unter „Konto/Login“ Einblick auf Ihr Pensionskonto nehmen. Das Login ist mit Handy-Signatur oder über FinanzOnline möglich.

Welche Informationen werden auf dem Pensionskonto erfasst?

Zur Berechnung Ihrer Pension wird auf dem Pensionskonto die Beitragsgrundlagensumme für die Zeiten

  • der Erwerbstätigkeit
  • einer Teilversicherung
  • einer freiwilligen Versicherung

erfasst.

Der Bemessungszeitraum

Bei der Pension Alt wurden die besten Jahre als Bemessungsgrundlage der Durchrechnung herangezogen. Bei der Pension Neu beträgt der Bemessungszeitraum 40 Jahre, und wird kontinuierlich im Pensionskonto berücksichtigt.

Das Pensionsantrittsalter

Derzeit liegt das gesetzliche Pensionsantrittsalter bei Männern bei 65 Jahren und bei Frauen bei 60 Jahren. Ab 2024 soll das Antrittsalter der Frauen, kontinuierlich bis 2033, auf das der Männer angeglichen werden.

Die Teilgutschrift

Als Teilgutschrift bezeichnet man die Beitragsgrundlage, die innerhalb eines Jahres erworben wurde. Die Teilgutschriften werden jährlich in das Pensionskonto eingepflegt. Derzeit ist eine Systemumstellung von jährlicher auf monatlicher Abrechnung im Gespräch.

INFO: Beitragsgrundlage x 1,78 % = Teilgutschrift

Die Kontoerstgutschrift

Bis 1. Jänner 2014 sollte von jeder Person, die im Pensionskonto erfasst wurde, eine Kontoerstgutschrift erstellt werden. Erfasst werden alle Personen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren sind, und bis zum 31. Dezember 2004 zumindest ein Versicherungsmonat erworben haben. Ab dem Zeitpunkt der übermittelten Kontoerstgutschrift verlieren alle früher ausgestellten Gutschriften ihre Gültigkeit.

INFO: Auch, wenn auf der Seite der Pensionsversicherung um Geduld gebeten wird: Sollten Sie die Kontoerstgutschrift noch immer nicht erhalten haben, ist es nicht verkehrt, einmal telefonisch nachzufragen.

Die vorläufige Kontoerstgutschrift und warum Sie eine solche erhalten haben

Wenn Sie eine vorläufige Kontoerstgutschrift erhalten, sind Versicherungszeiten und/oder die Beitragsgrundlage noch nicht hinzureichend bekannt. Erst, wenn alle Informationen gesichert sind, werden Sie auch über eine endgültige Kontoerstgutschrift informiert.

Haben Sie Ihre Kontoerstgutschrift bereits erhalten?

Vertrösten. Um Geduld bitten. Das ist, womit man als Betroffener, der endlich seine Kontoerstgutschrift in Händen halten möchte, immer wieder konfrontiert wird. Im Jahr 2017, drei Jahre nach Einführung des Pensionskontos, hat noch immer nicht jeder Betroffene eine Gutschrift erhalten.

Grundsätzlich ist man mit der Herausgabe der Daten sehr zurückhaltend. Wie in der Online-Ausgabe des Kurier nachzulesen ist, wurde Martin Kwauka, der eine durchschnittliche Berechnung der Pension nach Altersgruppen forderte, die Herausgabe der Daten verwehrt. Die Frage nach dem Warum bleibt dabei ungeklärt. Robert Kleedorfer spekuliert im Kurier darüber, dass die Summen möglicherweise alarmierend sein könnten. Vielleicht wurde aber auch einfach geschlampt, und es wurden noch viel zu wenige Pensionskonten fertig berechnet.

Die Gesamtgutschrift: Die Höhe der Alterspension

Die Gesamtgutschrift gibt Auskunft über die Summe, die sich aufgrund der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag errechnet.

INFO: Für die Höhe der Alterspension sind die Versicherungsmonate bis zum Stichtag ausschlaggebend.

Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt

Verschiebt sich der Pensionsstichtag aufgrund einer Frühpension nach vorne, werden von der Gesamtgutschrift noch Abschläge in der Höhe von 4,2 % jährlich (= 0,35 % pro Monat) berechnet.

Frühpensionisten (in Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension) können maximal 13.8 % von der Pension abgeschlagen werden. Schwerarbeiter, die nach dem 57 Lebensjahr in Frühpension gehen, kann maximal 11 % von der Pension abgeschlagen werden.

Zuschläge bei späterem Pensionsantritt

Sollte sich der Pensionsantritt nach hinten verschieben, werden Zuschläge in der Höhe von 4,2 % pro Jahr (= 0,35 % pro Monat) berechnet. Der Aufschub der Pension wird für maximal drei Jahre vom Pensionskonto erfasst. Die Erhöhung der Gesamtgutschrift kann damit nicht mehr als 12,6 % betragen.

Kontoerstgutschrift + jährliche Teilgutschriften = Gesamtgutschrift
Monatliche Bruttopension = Gesamtgutschrift / 14
INFO: Bei allen Pensionen mit Stichtag ab dem 1.1.2004 ist eine Vergleichsberechnung der Neupension gegenüberzustellen, und bei einer Minderung von mehr 5 % anzuheben. Sollte dieser Fall eintreten, beträgt die Neupension, je nach Jahr des Pensionsantrittes, zwischen 90 % und 95 %.

Füllen Sie die Lücken in Ihrem Versicherungsdatenauszug

Sollten bei Ihrem Versicherungsdatenauszug, der für das Pensionskonto hinzugezogen worden ist, Lücken entstanden sein, gleichen Sie diese aus. Tun Sie das nicht, wird Ihre Pension zu Ihren Ungunsten berechnet. Folgende Versicherungszeiten wurden möglicherweise bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt:

  • Kindererziehungszeiten
  • Präsenz- und Zivildienst
  • Schulzeiten
  • Sonstige Ausbildungszeiten
  • Studienzeiten

Derzeit dürften noch viele betroffene Personen Lücken in ihrem Versicherungsdatenauszug aufweisen. Bereits 2014 wurden Mahnschreiben verschickt, in denen die Adressaten, die keine Rückantwort an die PVA schicken, vor Einbußen warnten. Bis dahin hatte nur die Hälfte der Arbeitnehmer auf das Schreiben reagiert.

Artikel im Kurier „Wer auch die letzten Mahnschreiben der Pensionsversicherung ignoriert, dem drohen Einbußen“: https://kurier.at/politik/inland/pensionskonto-letzte-chance-fuers-auffuellen-sonst-droht-verlust/54.531.447

Auch 2016 hat die Situation nicht gebessert. Jeder fünfte Arbeitnehmer in Vorarlberg hat seine Daten noch nicht bestätigt.

TIPP: Informieren Sie sich über die Erhöhung der Bemessungsgrundlage bei Kindererziehungszeiten: http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/content?contentid=10007.707677&viewmode=content

Nachkauf von Versicherungszeiten

Für versicherten Personen, die in das Pensionskontosystem fallen, ist der Nachkauf von Versicherungszeiten nicht mehr empfehlenswert. Zu hoch sind die Kosten und zu niedrig die Erhöhung, die dadurch entstehen würde.

Wann endet das Pensionskonto?

Das Pensionskonto wird mit dem Pensionsantritt oder mit dem Tod geschlossen.

Ist der Einblick in das Pensionskonto nur online möglich?

Auf Verlangen wird Ihnen eine unverbindliche Kontomitteilung zugeschickt.

Der Pensionskontorechner

Wenn Sie wissen möchten, wie sich Ihre Pension entwickelt, können Sie dafür den Pensionskontorechner verwenden.

http://www.pensionskontorechner.at

Wenn sie grundsätzlich wissen wollen, wann Ihr Pensionsstichtag ist, können sie den Pensionsrechner der Arbeiterkammer nutzen. Dieser funktioniert nur, wenn Sie bereits einmal eine Kontoerstgutschrift erhalten haben.

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Quelle: bigstockphoto.com – Stockfoto-ID: 208004902 Copyright: Flynt

 

Wer steigt nach dem neuen Pensionsgesetz schlechter aus?

Derzeit im Fokus stehen alle, die sich, irrelevant über welchen Zeitraum hinweg, für die Kindererziehung entschieden haben. Ob Sie schnell wieder in Ihren Beruf eingestiegen sind, oder sich für eine längere Unterbrechung der Berufstätigkeit entschieden haben, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wenn aufgrund der Familienplanung unterbrochen wird, muss man mit Abschlägen rechnen. Die Medien reagieren darauf mit der Empfehlung, sich die Karenzzeit aufzuteilen. Leider sieht die Realität anders aus. Meist verdient der Mann besser als die Frau. Geht der Vater in Elternkarenz wirkt sich die Verminderung unmittelbar auf das Einkommen der jungen Familie aus. Auch Teilzeitarbeiter steigen schlechter aus. Geschiedene Frauen mit Kindern sind hier klar im Nachteil.

Das Allgemeine Pensionsgesetz

Das österreichische Pensionsgesetz regelt die wichtigsten Abläufe zu Pension und Pensionskonto. Es kann hier nachgelesen werden:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003831

Nix ist fix: Ist das letzte Wort tatsächlich schon gesprochen?

Auch im Jahr 2017 wurde vor der Nationalratswahl am 15. Oktober wieder die Reform des Pensionssystems diskutiert. Während die einen davon sprechen, dass es kein Problem darstelle, wieder auf das altbewährte Pensionssystem umzustellen, halten andere dagegen. Sie sprechen von der Angleichung des Frauenpensionsalters und von der Schaffung von Arbeitsplätzen, um eine Pension überhaupt noch sicherstellen zu können. Ebenfalls wurde in diesem Zusammenhang über ein Antrittsalter von 67 oder 69 Jahren und über die maroden Sozialkassen diskutiert.

All das zeigt dem interessierten Wähler, dass die Regelung zur Berechnung der Pension noch lange nicht definitiv ist. Es liegt jedoch nur teilweise am Wähler. Wirklich beeinflussen kann der kleine Pensionsversicherte den Verlauf der Diskussionen rund um die Pension nicht. Umso wichtiger ist es, sich Gedanken darüber zu machen, wie man sich individuell selbst absichern kann. Aber auch Privatversicherungen sind – wie wir aus jüngster Zeit wissen –nicht das Gelbe vom Ei.

Eines ist jedoch fix: Die Reform des Pensionssystems ist noch lange nicht abgeschlossen.

Pensionsberechtigte in Österreich sind skeptisch. Es bleibt abzuwarten, wie sich unser Pensionssystem entwickelt. In unsicheren Zeiten bleibt nur, sich selbst abzusichern. Als eine mögliche Maßnahme zur privaten Absicherung kann der Kauf einer Immobilie angesehen werden. Das ist besonders für jüngere Personen rentabel. Etwas ältere Baujahre müssen jedoch auch hier genau berechnen, ob dieser Schritt für sie sinnvoll wäre. Wobei: Sie steigen durch die prozentuelle Anpassung noch besser aus. Ein schwacher Trost. Nach den Diskussionen aus der letzten Zeit scheint auch diese Regelung – zumindest gefühlt – noch lange nicht verbindlich zu sein.

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