Nettolohn berechnen

Bis zum 13. August eines jeden Jahres arbeiten wir für den Staat. Statistisch gesehen wirtschaften wir erst nach diesem Datum in die eigene Brieftasche. Genau deshalb sollte detailliert ergründet werden, welcher Nettolohn bei einem gewissen Bruttogehalt über bleibt.

Gerade beim Vergleich von Stellenanzeigen, wird meist nur der Bruttowert angegeben. Ob dieses Einkommen tatsächlich für das eigene Auskommen und die Familie reicht, zeigt die genaue Berechnung des Nettolohns.

Die wichtigsten Werte für die Umrechnung von Netto in Brutto

Bevor es an die eigentliche Berechnung geht, sollten einige wichtige Daten zum eigenen Einkommen und zur familiären Situation gesammelt werden:

  • Wie hoch ist das Bruttogehalt?
  • Wird das Gehalt als Alleinverdiener der Familie bezogen?
  • Wie viele Kinder befinden sich im Haushalt?
  • Existiert ein Alleinerzieherabsetzbetrag?
  • Kommen Sachbezüge zum Gehalt hinzu?
  • Welcher Freibetrag kann geltend gemacht werden?
  • Wie sieht es bezüglich Pendlerpauschale aus?
Hinweis: Sachbezüge können beispielsweise ein Firmenwagen, aber auch Mitarbeiterrabatte, die 20 Prozent übersteigen (1.000 Euro jährlich Freibetrag), sein. Diese Bezüge müssen zum Lohn hinzu gerechnet werden.
Freibeträge: Sofern regelmäßig Werbekosten oder andere Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, kann ein Freibetragsbescheid äußerst nützlich sein. Dieser mindert die Lohnsteuer jedes Jahr ganz automatisch.

Der Rechenweg hin zum Nettolohn

Die ganz genaue Berechnung des Nettolohns kann sehr komplex werden, sofern spezielle Fälle wie Überstunden oder diverse Sachbezüge hinzu kommen. Auf diese komplexen Umstände haben wir schon bezüglich der Mitarbeiterrabatte hingewiesen. Hier muss wirklich im Einzelfall genau nachgerechnet werden.

Ohne diese Ausnahmen handelt es sich jedoch um einen simplen Rechenweg:

Bruttogehalt
– Steuern
– Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung
= Nettogehalt

Die Steuern ergeben sich gemäß der derzeitigen Staffelung. Die ersten 11.000 Euro sind immer befreit, selbst wenn mehr pro Jahr verdient wird. Wer beispielsweise 18.000 Euro jährlich als Verdienst bezieht, kann 11.000 Davon abziehen und die restlichen 7.000 Euro werden seit der Steuerreform 2016 mit 25 Prozent versteuert. Die weitere Staffelung sieht folgendermaßen aus:

  • 11.000 bis 18.000 Euro → 25 %
  • 18.000 bis 31.000 Euro → 35 % plus 1.750
  • 31.000 bis 60.000 Euro → 42 % plus 6.300
  • 60.000 bis 90.000 Euro → 48 % plus 18.480
  • über 90.000 Euro jährlich → mehr als 50 Prozent
Hinweis: Diese Aufstellung kann sich selbstverständlich wieder ändern. Es handelt sich hier um den Stand November 2016.

Bei Überstunden werden hingegen nur 50 Prozent veranschlagt und Nachtarbeit oder Gefahrenzulagen dürfen ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Dann muss noch die Sozialversicherung abgezogen werden, wobei auch hier Höchstgrenzen und weitere Aspekte zu beachten sind. Es kann also komplex werden mit Stift und Papier den genauen Nettolohn zu berechnen. Wir haben aber eine gute Nachricht. Mittlerweile existieren zahlreiche Rechner im Netz, die vom Bundesministerium für Finanzen und von anderen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Nutzen Sie diese Gehaltsrechner um Ihren Nettolohn schnell und einfach zu bestimmen.

Hinweis: Obwohl wir letztlich einen Brutto Netto Rechner empfehlen, haben wir im Zuge dieses Beitrags auf die wichtigsten Angaben hingewiesen, die fest stehen sollten, bevor ein solcher Rechner konsultiert wird.
Tipp für Arbeitgeber: Nur für sehr großen Unternehmen ist es kosteneffizient die Lohnverrechnung selbst zu übernehmen. Selbst wenn die Buchhaltung eigenständig umgesetzt wird, zahlt es sich bezüglich Sorgfalt und Komplexität fast immer aus einen Steuerberater mit der Lohnverrechnung zu beauftragen.

Weitere Informationen:

https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/einkommensteuer.html

 

 

Verfasst von: