Arbeitslosengeld

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Arbeitslos zu werden, kann ein ganzes Leben auf den Kopf stellen. Glücklicherweise sieht unser Sozialstaat zumindest ein finanzielles Netz für Betroffene vor. Aber sowie die Arbeitslosigkeit mit viel Unsicherheiten verbunden ist, so stellen sich auch zum Arbeitslosengeld einige Fragen, die dieser Beitrag klären möchte. Wann bekomme ich Arbeitslosengeld? Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie wird die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld berechnet? Schon wenn sich diese ernste Situation am Horizont abzeichnet, sollte jeder die Antworten kennen, denn es muss eine finanzielle Übergangszeit geplant werden.

Welche Bemessungsgrundlage wird angewendet?

Bevor die eigentliche Berechnung des Arbeitslosengeldes beginnen kann, muss die jeweilige Bemessungsgrundlage bestimmt werden. Dafür muss der Zeitpunkt der Antragsstellung für das Arbeitslosengeld herangezogen werden. Sollte der Antrag vor dem 30. Juni eines Jahres eingereicht werden, dann ist das vorletzte Kalenderjahr für die Berechnung entscheidend. Wird der Antrag erst nach diesem Stichtag eingereicht, so gilt das Einkommen aus dem letzten Kalenderjahr.

Hinweis: Durch diese Bestimmung der Bemessungsgrundlage ist das letzte Dienstverhältnis vor der Arbeitslosigkeit nicht zwingend für die Berechnung des Anspruchs heranzuziehen. Außerdem werden frühere Jahre zur Berechnung herangezogen, sofern kein Einkommen aus den letzten beiden Jahren zur Verfügung steht.

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Welches Einkommen wird für die Bemessungsgrundlage herangezogen?

 

Welche Einkünfte sind für die Bemessung bedeutend?

Der Arbeitsmarktservice sieht vor, dass das gesamte sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen in dem jeweiligen Kalenderjahr plus der jeweiligen Sonderzahlungen als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Dieser Umstand zeigt die Bedeutung des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer bekommen zwar immer nur den Nettobetrag überwiesen, aber die Bedeutung des Bruttobetrags darf nicht unterschätzt werden, da eben viele bürokratische Stellen dieses Gehalt vor Abzug der Steuern für ihre Berechnungen heranziehen.

Hinweis: Sollte das vorletzte Jahr oder sogar ein Jahr davor für die Bemessung verwendet werden, dann wird die Sozialversicherung entsprechend den aktuellen Sätzen aufgewertet, damit das Bruttoeinkommen mittels einem realistischen Wert verringert wird.

Wie ergibt sich die Höhe des Arbeitslosengeldes?

Nun wissen wir, welcher Zeitraum für die Berechnung des Arbeitslosengeldes jeweils entsprechend der Antragseinreichung herangezogen wird. Außerdem ist grundsätzlich einmal das jährliche Bruttoeinkommen plus den Sonderzahlungen für die Berechnung von Bedeutung. Dieses Jahreseinkommen wird wiederum auf ein Monatseinkommen heruntergebrochen und entsprechend üblicher Steuersätze auf ein Nettoeinkommen verringert, welches einem alleinstehenden Angestellten entspricht. An dieser Stelle kommt der große Schnitt.

Von diesem Nettoeinkommen werden 55 Prozent als Arbeitslosengeld pro Monat ausbezahlt. Sofern der Grundbetrag den Ausgleichszulagenrichtsatz unterschreitet, so können 60 Prozent oder sogar 80 Prozent des Nettoeinkommens als Arbeitslosengeld ausgezahlt werden.

Hinweis: Sollten Fürsorgepflichten vorhanden sein, so kann die Berechnung des Nettoeinkommens vor dem 55 % Cut etwas vorteilhafter ausfallen. Das zeigt sich durch die folgenden Beispiele.
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So berechnet man das monatliche Arbeitslosengeld

 

Was ist die Ausgleichszulage?

Dieser Wert wird normalerweise nur im Zusammenhang mit Pensionen genutzt. Ein umgangssprachlicher Begriff für die Ausgleichszulage wäre Mindestpension. Durch diesen Satz soll sicher gestellt sein, dass ein gewisses Mindesteinkommen vorhanden ist, welches eben auch Arbeitslose nicht unterschreiten sollten, damit ein menschenwürdiges Leben in Österreich möglich ist. Die Zulage kommt aber erst zur Anwendung, wenn die Summe des gesamten Einkommens (Bruttopension, Nettoeinkommen und sonstige Ansprüche aus Unterhaltszahlungen) unter den folgenden Richtsätzen liegt. Die Zulage füllt dabei die Differenz zwischen den Richtwerten und dem vorhandenen Einkünften auf (Stand Februar 2017):

  • Alleinstehende Pensionisten → 889,84 Euro
  • Alleinstehende Pensionisten mit mindestens 360 Beitragsmonaten → 1.000 Euro
  • Pensionisten, die mit Partner im Haushalt leben → 1.334,17 Euro
  • Erhöhung pro Kind → 137,30 Euro
  • Waisenpension bis 24 Jahre → 327,29 Euro
  • Waisenpension mit zwei verstorbenen Elternteilen bis 24 Jahre → 491,43 Euro
  • Waisenpension ab 24 Jahre → 581,60
  • Waisenpension mit zwei verstorbenen Elternteilen ab 24 Jahre → 889,84 Euro
Hinweis: Für das Arbeitslosengeld hat der Satz für alleinstehende Pensionisten, der derzeit 889,84 Euro beträgt die größte Bedeutung. Sollte der Grundbetrag, sprich 55 % des Nettoeinkommens, unter diesem Wert liegen, so werden 60 % oder gar 80 % des Nettoeinkommens als Arbeitslosengeld berechnet.
Tipp: Per Gerichtsbeschluss wurden viele Arbeitslosengeldbezüge seit Februar 2016 neu vom AMS berechnet. Wer meint schon vor diesem Termin Anrecht auf einen höheren Satz gehabt zu haben, muss dies beim Arbeitsmarktservice für eine Neuberechnung beantragen.

Wann liegt der Anspruch auf Arbeitslosengeld unter der Ausgleichszulage?

Die bereits erwähnten Prozentsätze können von 60 oder 80 Prozentpunkten klingen auf den ersten Blick nach einer bevorzugten Behandlung bei extrem niedrigem Anspruch. Doch entsprechend dieser Prozente kann das Arbeitslosengeld auch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen. Liegt der tägliche Grundbetrag für eine Person ohne Sorgepflichten unter dem AZ-Richtsatz, dann werden die 60 % angewendet. Weiter wird das Arbeitslosengeld jedoch nicht erhöht. Sofern die Person Sorgepflichten besitzt, wird auf 80 % des Nettoeinkommens erhöht, aber auch hier nicht weiter, selbst wenn der AZ-Richtsatz noch nicht erreicht wurde.

Wie hoch sind die Familienzuschläge zum Arbeitslosengeld?

Wir haben nun bereits den Grundbetrag und den Ergänzungsbetrag hin zum AZ besprochen. Nun fehlt nur mehr der dritte Bestandteil für die Berechnung der Arbeitslosenversicherung. Familienzuschläge werden grundsätzlich für alle Kinder ausgezahlt, für die auch Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind (auch volljährig mit Behinderung), auf das diese Voraussetzung zutrifft können im Kalenderjahr 2017 0,97 Euro täglich bezogen werden. Bei drei Kindern würde das Arbeitslosengeld um 2,91 Euro pro Tag aufgestockt werden.

Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld?

Selbstverständlich ist das Arbeitslosengeld auch noch oben hin begrenzt, so wie durch die AZ-Sätze gewissermaßen eine Grenze nach unten hin besteht. Um diese Obergrenze zu definieren, müssen wir zurück zur Bemessungsgrundlage gehen. Die Höchstbemessungsgrundlage für das Kalenderjahr 2017 beträgt laut ASVG 4.980 Euro brutto und pro Monat. Entsprechend dem AIVG Satz beträgt die Höchstgrenze 4.530 Euro brutto monatlich. Wie eingangs beschrieben, müssen diese Bruttogehälter um aktuelle Sätze für die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge gemindert werden und dann werden 55 % des errechneten Nettoeinkommens ausgezahlt. Laut einer groben Berechnung würde das maximale Arbeitslosengeld in diesem Jahr circa 1.570 Euro pro Monat betragen. Mehr kann in Österreich nicht bezogen werden.

Hinweis: Wer weitere Informationen zu den zeitlichen Grenzen des Arbeitslosengeldbezuges sucht, kann die entsprechenden Informationen bei der österreichischen Arbeiterkammer finden.
Tipp: Für eine schnelle Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes können passende Rechner im Netz, beispielsweise vom AMS, verwendet werden.

Weitere Informationen:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/361/Seite.3610004.html

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